Durch Samsung Electronics endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 310 Views | 08.11.2015 | 16:05 Uhr
geschrieben von H. Nitz

Samsung Electronics GmbH (Schwalbach / Ts.)

Galaxy S4 Zoom Objetiv fährt nicht ein

Bestell-/Kundennummer: Auftragsnr. 76967246

Ich besitze seit 1,5 Jahren ein S4 Zoom.

BILDER
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2 Bilder

Wegen der guten Fotoeigenschaften habe ich mir damals dieses Telefon angeschafft.
Leider ist es mir in den ersten 2 Monaten im Sitzen aus der Hand gerutscht und mit der linken oberen Ecke auf dem Boden aufgekommen.
Hier ist das Display nun minimal gesprungen. Ein kleiner ca 6 mm langer Riß direkt in der Ecke und ein weiterer ca 20 mm langer Riß etwas weiter von der Ecke weg. Beide Riße befinden sich aussehalb des beleuchteten Displays. Das war zwar ärgerlich, hat aber nicht weiter gestört. Auch hatte ich anfangs eine Reparatur angefragt. Hier habe ich die Auskunft bekommen, dass dies ca. 100€ kosten würde - was es mir nicht wert gewesen war.

Nachdem ich nun ca. 4000 Bilder bzw. Viedos mit dem Telefon gemacht habe, trat ein Problem mit dem manuellen 10fach Objektiv auf.

Ich konnte feststellen, dass die diagonalen Verschlußabdeckungen hinter dem Glas nicht vollständig geschlossen waren. Beim Starten der Fotoapp fuhr das Objektiv aus. Es war aber anscheinend zuvor minimal ausgefahren und so hat das Objektiv nicht den vorgesehenen Endpunkt erreicht, sondern ist darüberhinaus gefahren. Folge: Meldung Fehler bei der Zoomfunktion, Kameraapp wird beendet. Der Befehl zum wieder einfahren des Objetives bleibt aus.

SCHLAGWORTE

Ein erneutes starten der Kameraapp bewirkt das Ausfahren auf die maximale Zoomstufe (ca 3 cm) Ebenfalls die Meldung und beenden ohne Einfahren.

Reset und Akkuentfernen brachte nichts. Vorschlag vom Chatsupport: einsenden.

Das habe ich gemacht.
Nach fast 3 Wochen wurde das Telefon zum ersten mal in die Hand genommen. Eine Woche später bekam ich einen Kostenvoranschlag über 175€, da das Display beschädigt sei und dies von der Garantie ausgeschlossen ist.

Aus Datenschutzgründen wäre bereits alles von dem Telefon gelöscht, was mir auch nicht mitgeteilt wurde (gibt leider keine vollständige Sicherung).

Hier hat das beschädigte Display, was in diesem Fall nur Kosmetik ist, nichts mit der Fehlfunktion der Kamera zu tun. Möglicherweise reicht es aus, den Befehl zum Einfahren des Objetives per USB Kabel zu geben.

Ich habe direkt den Customer Care Support per E-Mail angeschrieben.
Hier die selbe Aussage: Display kaputt - keine Garantieleistung. Das Telefon wird nicht teilrepariert herausgegeben. Man verwies auf die Onlinegarantiebedingungen. Hier habe ich allerdings keinen Hinweis auf die Teilreparatur oder das Display gefunden.

Es bleibt mir wohl nur die Option, mir das Telefon gelöscht und unrepariert für 17€ zurücksenden zu lassen.

Neu habe ich für das Teil 220€ beim Onlineversandhaus bezahlt. Im Netz findet man heute teilweise Preise ab 180€.

Da stehen 175€ Kostenvoranschlag nicht zur Diskussion.

Der Fehler ist durch eine Fehlfunktion entstanden. Weder äußere Einflüsse noch ein Bedienerfehler sind hier ursächlich.
Die Garantiezeit ist noch nicht abgelaufen.

Normalerweise sollte das alles kein Thema sein.

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Meine Forderung an Samsung Electronics GmbH: Reparatur des Objetives


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Kommentare und Trackbacks (2)


29.11.2015 | 16:44
von H. Nitz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist eine Frechheit von Samsung, Reparaturen innerhalb der Garantie nicht durchzuführen. Insbesondere wenn der Fehler im Soft/Hardwarezusammenspiel liegt - also mangelhafte Ingenieursleistung. Die Begründung hier "das Display ist nicht Teil der Garantie" und "es dürfen keine Teilreparaturen durchgeführt werden".
Ergo selbst die winzigste Macke im Display führt automatisch zum Garantieverlust. Naja nicht wirklich. Man kann ja auch die Reparatur bezahlen. Sie liegt ja nur bei 45€ unter dem Neupreis.
Ich habe also ein Foto-Handy, was telefoniert und ins Internet kann. Leider kann man es nicht mehr transportieren, da es mit ausgefahrenem Objektiv nicht mehr in die Tasche passt. Ach ja - und fotografieren geht auch nicht mehr. Dann doch besser gleich ein "normales" Smartphone gekauft.


20.12.2015 | 17:39
von H. Nitz endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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