ExtraEnergie GmbH (Neuss)
2 Wochen nach Schlussrechnung keine Überweisung
Bestell-/Kundennummer: 02238775
Ich habe meine Schlussrechnung erst 5 Wochen nach der Beendigung meines Vertrages bekommen. (laut AGB 6 Wochen)
Mein Vertrag hat am 30.11.2015 geendet und meine Schlussrechnung habe ich am 4.1.2016 erhalten.
Auf der Schlussrechnung habe ich eine Gutschrift von 331,15 die mir auf mein Konto gutgeschrieben werden soll.
Heute ist der 15.1.2016 das Guthaben ist immer noch nicht überwiesen worden. Auf telefonische Nachfrage wurde ich getröstet und um Geduld gebeten.
Ich wechsle meine Stromanbieter jedes Jahr, weder musste ich solange auf eine Schlussrechnung warten, noch auf eine Gutschrift meines Guthabens.
Die Abschläge wurden jeden Monat pünktlich von meinem Konto abgebucht. Ich weiß nicht wie ein Unternehmen reagieren würde wenn ich die monatlichen Beiträge verspätet, immer erst nach Aufforderung oder gar nicht zahlen würde.
Der Anfängliche positive Eindruck dieses Unternehmens ist bei mir jedenfalls verflogen.
Ich fordere Sie auf mein Guthaben sofort auf mein Konto zu überweisen, ansonsten sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten.
19.01.2016 | 11:59
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Schwarz,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns in aller Form entschuldigen. Wir haben Sie bezüglich Ihres Anliegens bereits per E-Mail kontaktiert. Sollten sich bei Ihnen Rückfragen ergeben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Bei weitergehenden Prüfungen mit Hilfe einer Exel-Tabelle konnte ich feststellen, das ganz offensichtlich mit undurchsichtigen Buchungstricks bei der Berechnung von Guthaben und Abschlagszahlungen operiert wird.
Dadurch werden offensichtlich höhere Forderungen generiert, als sich bei einer korrekten Rechnungsstellung ergeben würden. Zumindest war das bei mir so. Inzwischen habe ich die Bestätigung eines Mitgliedes aus unserer Selbsthilfegruppe, das es dort genau so war.
Man kann dem aber ziemlich einfach auf die Schliche kommen, wenn man in einer Exel-Tabelle für jeden Abrechnungszeitraum die ungekürzten Rechnungsbeträge (auf Grundlage der rechtswirksamen Arbeitspreise)
eingibt und den gewährten Neukundenbonus und die tatsächlich geleisteten Abschlagszahlungen gegenüber stellt. Wenn man dabei die ganze Guthaben- und offene Postenrechnerei aussen vor lässt, kommt man zu einem korrekten Ergebnis