Durch Drillisch Online endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 132 Views | 02.02.2016 | 12:19 Uhr
geschrieben von Maria Hoffman

Drillisch Online AG (Maintal)

Versprochenes Startguthaben von 50,- Euro nicht nutzbar gewesen

Bestell-/Kundennummer: C0948068

Ich hatte den 7,5 Cent Prepaid Tarif mit 50,- Euro Startguthaben bei DiscoTEL (Drillisch) im Juli 2015 gebucht.

SCHLAGWORTE

Das 50,- Euro Startguthaben sollte aufgeteilt im Juli 5,- Euro und im August, September und Oktober jeweils 15,- betragen

Von den 15,- Euro Guthaben auf dem Prepaid Konto, habe ich im August eine 1 GB Datenflat für 12,95 Euro gebucht, die mir auch von dem 15,- Euro Startguthaben abgezogen wurde.

Am Anfang September wurde mir das Startguthaben von August als verfallen von meinem Konto abgezogen und ich hatte dadurch ein Minus von 12,95 Euro auf meinem Prepaid Konto (Auf einem Prepaid Konto sollte sowieso kein Minus möglich sein).

Da die Datenflat für mindestens 2 Monate gilt, wurden nochmals im September 12,95 Euro abgezogen und zwar die 15 Euro Startguthaben für September aufgebucht, jedoch konnte ich davon nichts nutzen, dwegen dem Minus vom Vormonat und der Abbuchung der Datenflat.

Nun sagt Discotel, das das Startguthaben nicht für die 1 GB Flat gilt, haben aber die 12,95 Euro von meinen 15,- Euro Startguthaben abgezogen, so dass das für mich als bezahlt erschien und ich glaubte, das Startguthaben ist dadurch verbraucht und ich kann es natürlich nicht weiter zum Telefonieren nutzen.

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Wegen dem Minus auf dem Prepaid Konto hat Discotel im September die Telefonkarte gesperrt, so das mir gar keine Nutzung mehr möglich war und die 15,- Euro Startguthaben für Oktober konnte ich auch nicht nutzen.

Jetzt behauptet Discotel, ich hätte das Startguthaben verfallen lassen, weil ich es nicht genutzt habe. Wie denn auch mit gesperrter Telefonkarte und negativem Saldo auf dem Prepaidkonto?

Und obendrein verlangt Discotel noch die Zahlung von 23,49 Euro für die Datenflats (2x 12,95 Euro abzüglich 2,41 Euro, die noch von den 5,- Euro Startguthaben von Juli übrig waren (die 5,- Euro verfallen seltsamer weise nicht).

Ich soll also noch 23,49 Euro bezahlen für Leistungen, die ich nicht nutzen konnte (3 x 15,- Euro Startguthaben als verfallen gewertet und die Nutzung der Datenflat im September war wegen der Deaktivierung der Telefonkarte nicht möglich.

Ich fordere von Discotel mir das als verfallen gewertet Startguthaben gutzuschreiben oder nicht noch weiter die Bezahlung von 23,49 Euro zu fordern.

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Meine Forderung an Drillisch Online AG: Gutschrift der 3 x 15,- Euro Startguthaben oder Verzicht auf die Forderung von 23,49 Euro für die von Discotel keine Leistung erbracht wurde.


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


15.02.2016 | 20:34
von Maria Hoffman noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine Lösung in Sicht, nur noch eine Mahnung erhalten.
Bei Drillisch geht es nicht um die Zufriedenheit der Kunden, sondern nur um die Zufriedenheit der Aktionäre.


15.03.2016 | 20:28
von Maria Hoffman endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es werden von 93-jährigen Sozialhilfeempfängern Gelder für nicht erbrachte Leistungen abgepreßt.
Es kam noch eine Androhung von 70 Euro Anwaltsgebühren, wenn nicht bezahlt wird.
Ich kann nur jeden vor Drillisch und seinen Tochterfirmen DeutschlandSIM, Discoplus, Discosurf, Discotel, Eteleon, etc. warnen.




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