361 Views | 29.03.2016 | 11:45 Uhr
geschrieben von Harald Löblein

Philips Deutschland GmbH (Hamburg)

Geplante Bruchstelle an Staubsaugerhaltegriff

Bestell-/Kundennummer: 60-000 172 07 96

Nach nur einem Jahr mäßigen Gebrauchs- innerhalb der Garantie- ist der Haltegriff gebrochen ohne irgendwelchen Falschgebrauch, siehe beigefügtes Foto.

BILDER
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1 Bild


Wie aus dem Bild erkenntlich, ist der Griff von Philips so konstruiert, dass die Stege auf beiden Seiten des Haltegriffs (Pfeilmarkierung auf erstem Bild), zusammen eine Verbindungsfläche von NUR einem mm² zur Struktur des Staubsaugerrohrs aufweisen. Das ist- mit Blick auf das auftretende Drehmoment am Haltegriff mit der reziproken Sapnnung an den Bruchstellen- viel zu wenig. Auf dieser kleinen Fläche des verwendeten, nicht spannungsresitenten Plastiks lastet das ganze Drehmoment aus Arm Hand plus Drehmoment des Reibungswiderstands der Staubsaugerdüse.

Nachdem die Stegleiste gebrochen war, lastete der gesamte Zug durch einfaches Saugen auf die Verriegelung/ Clip der Batteriefachabdeckung, wodurch jene ebenfalls gerissen ist und so der gesamte Schaden am Haltegriff plus dessen Ursache sichtbar geworden ist, nachdem der Batteriefachdeckel nach dem Bruch des Clips herausgefallen war.

Nachdem der Griff nur 15 cm lang ist und genau dort- am Punkt der größten Spannung über der Geometrie des Griffs- die gebrochene Verbindung zu beobachten ist, handelt es sich bei dem entstandenen Schaden um einen versteckten Sachmangel bzw. eine geplante Bruchstelle des Geräts.

Philips wurde im Rahmen der noch zwei Jahre (!) bestehenden Garantie einen Handgriff sowie dei Batteriefachabdeckung zu Verfüung zu stellen der

1. funktionstüchtig ist sowie

2. den vorher beschriebenen Konstruktionsmangel nicht aufweist.

Philips wurde eine Frist nach §434 BGB von zehn Werktagen gestellt. Nach 10 Tagen war Philips nicht in der Lage, überhaupt in Form der Gestellung eines Ersatzteils zu reagieren.

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Meine Forderung an Philips Deutschland GmbH: Rücknahme des Geräts und Erstattung des Kaufpreises


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


05.04.2016 | 14:49
von Harald Löblein noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hersteller Philips hat ein Erstzteil geschickt, das die gleichen Unzulänglichkeiten wie das Originalteil aufweisen. Wir werden versuchen, den Hersteller mit Blick auf die offensichtlich Schwächung des Bauteils- was meiner Meinung nach nichts anderes als versuchter Betrug ist- zur Rücknahme des Geräts zu bewegen.




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