Durch Grüner Funke gelöste Beschwerde. | 720 Views | 20.12.2016 | 18:02 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1753918

Grüner Funke (Hamburg)

Nichterfüllungsschaden bei Grüner Funke

Bestell-/Kundennummer: EGGF2820115116, EGGFNOV15024584, RN00182610

Gaslieferant Grüner Funke wurde aufgrund eines Umzuges zum 7.9.16 über die Situation informiert und um Schlußrechnung des Vertrages gebeten. Der Umzug erfolgte in neues KFW-Haus, das gar keinen GAS-Anschluss besitzt, was ebenfalls mitgeteilt wurde. Eine weitere Belieferung ist damit keinem Anbieter möglich. Zum 8.9.16 kommt die Bestätigungsmail von Grüner Funke mit:

SCHLAGWORTE

(.) vielen Dank für Ihre Mitteilung über Ihren Umzug zum 07.09.2016. Ein Umzug ist als Kündigung Ihres Gasliefervertrages zu verstehen, da der Vertrag an die jeweilige Abnahmestelle gebunden ist. Wir werden Ihnen für den Belieferungszeitraum eine Schlussrechnung erstellen. (.)

Am 27.10.16 lag noch immer keine Schlussrechnung vor. Wieder Grüner Funke angeschrieben - keine Reaktion. Am 03.11.16 nochmals ergänzend die Meldebestätigung eingereicht.

Erst am 23.11.16 kommt endlich die Schlussrechnung. Die böse Überraschung: neben einem Rechenfehler in der Abrechnung selbst, wird auch noch ein "Nichterfüllungsschaden 1,0 über 252,1008 €" gefordert.

Ungeachtet der Tatsache, dass der Nichterfüllungsschaden ohne rechnerische und rechtliche Begründung gefordert wird (AGB von Grüner Funke enthalten ebenfalls keine Regelungen) und bereits deshalb formal unzulässig ist, ist er aufgrund der o. g. Situation auch materiell nicht begründbar.

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Der Widerspruch erfolgte für beide Punkte umgehend am 24.11.16 und es wurde darauf hingewiesen, dass eine Lastschrift auf dieser Abrechnungsbasis zurückgegeben wird.

Auch hierauf erfolgte wieder keine Reaktion und stattdessen wurde die Lastschrift über den vollen Betrag am 15.12.16 gebucht. Diese wurde daraufhin sofort zurückgegeben.

Wie viele andere Einträge hier und in anderen Portalen zeigen, handelt es sich beim Vorgehen von Grüner Funke um keine "bedauerlichen Einzelfälle", sondern offenbar um ein eingespieltes, automatisiertes Geschäftsmodell auf Kosten derer, die sich juristisch nicht auskennen oder Konflikte bezgl. falscher Abrechnungen scheuen.

Erfolgt auch dieses Mal keine erforderliche Korektur, ist der nächste Schritt die Weiterleitung an die Verbraucherzentrale und eine entsprechende Bewertung auf allen Kanälen.

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Meine Forderung an Grüner Funke: Korrektur des Rechenfehlers, Streichung des Nichterfüllungsschadens, korrigierte Schlussrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.12.2016 | 18:02
Firmen-Antwort von: Grüner Funke
Abteilung: Leitung Kundenservice

Lieber Kunde,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Grüner Funke Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


26.12.2016 | 18:43
von ReclaBoxler-1753918 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Grüner Funke reagierte nach der o. g. Eintragung am 20.12.16 per Mail und erläuterte, dass aus Ihrer Sicht ein Schaden (. hierbei insbesondere auch auf den entgangenen Gewinn.) entstanden ist. Am 21.12.16 folgte weitere Mail, die den Schaden nochmals auf 300,00 € Brutto definiert. Weiterhin wird mitgeteilt: "Im Sinne einer kundenfreundlichen Lösung werden wir Ihnen jedoch den Nichterfüllungsschaden stornieren. " Zudem wird die Korrektur der Schlussrechnung angekündigt. Diese geht am 22.12.16 ein. Das Anliegen ist daher im gewünschten Sinne gelöst worden. Vielen Dank!




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