1002 Views | 15.01.2017 | 12:59 Uhr
geschrieben von Ulli Garman

e:veen Energie eG (Hannover)

E: veen verhindert Wechsel durch Falschangaben

Bestell-/Kundennummer: 159685-630711

Verhinderung von Wechsel aufgrund von Falschangaben.

Ich habe bei meinem Stromliefervertrag eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Jahresende.

Rechtzeitig, knapp fünf Wochen vor Ende der Frist, hat mein neuer Stromanbieter bei e: eveen den Wechsel beantragt. Dort wurde der Wechsel abgelehnt mit der Begründung, dass die Kündigungsfrist acht Wochen betrage und die Restlaufzeit bis 31.12.2017 gehen würde. Ich habe die Information leider zu spät erhalten, so dass ich nicht mehr innerhalb der vier Wochen Kündigungsfrist kündigen konnte.

Ich habe e: veen mehrfach zur Rede gestellt.

Auf meine erste E-Mail wurde mit Halbwahrheiten geantwortet, auf die folgenden vier E-Mails hat man trotz Fristsetzung nicht geantwortet.

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Meine Forderung an e:veen Energie eG: Zahlung von 476 Euro für 2200kWh in 2017, welche ich bei meinem neuen Anbieter gezahlt hätte.


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Kommentare und Trackbacks (2)


27.01.2017 | 22:38
von E. P. | Regelverstoß melden
Hallo, Ulli, nicht aufgeben und sich auch nicht lange mit E: veen herumärgern! Es hilft (das aber wirklich - wenn es auch Geduld braucht), sofort die Schlichtungsstelle einzuschalten. Wenn man dort alles nachvollziehbar vorträgt, dann kümmern die sich sehr gut UND am Ende erfolgreich darum. Offensichtlich hat sich das Verhalten von E: veen auch im neuen Jahr nicht geändert. Ich hatte selbst genug Ärger, E: veen lügt, trickst, täuscht und fälscht sogar Briefe! Es lohnt sich nicht, mit denen selbst lange hin- und herzuschreiben. Also: Alle nachweisbaren Nachteile und Zusatzkosten konkret auf den Tisch der Schlichtungsstelle legen und dann abwarten. Am Ende kommt das Geld, auch wenn man manchmal nochmals wegen 2 € nachfassen muss. Die Schlichtungsstelle kennt E: veen schon zur Genüge und hilft bestimmt! Viel Erfolg und etwas Geduld. Nicht nachlassen und sich auch nicht vorschnell auf einen finanziell reduzierten Kompromiss einlassen.

05.02.2017 | 13:24
von Ulli Garman noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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