Durch e:veen Energie endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 762 Views | 05.08.2019 | 20:45 Uhr
geschrieben von Erika Morgenstern

e:veen Energie eG (Hannover)

e:veen Energie deckt mit Kundenguthaben eigene Schulden

e:veen hat viele Kunden geprellt durch Insolvenz 09.07.18.

e:veen Energie hat durch Insolvenzanmeldung 09.07.2018, viele Kunden geprellt.

Frisierte Zählerstände eingesetzt, verspätete Abrechnungen versendet, Guthaben vor der Insolvenz fällig, zurückbehalten, so dass sie nun der zur Deckung der Schuldenmasse herhalten müssen.

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Laut Geschäftführung hatte die Firma in 2017 einen Jahresumsatz von Euro 100 Mio, nach Meldung einer hannoversche Zeitung im Januar 2018. Damit zählte die Firma zu den erfogreichsten regionalen Neugründungen und wurde mit dem Preis "Plug & Work" ausgezeichnet.

Quelle: "Wirtschaftsförderung"

Da muss man sich doch wundern, wieso die Firma ein halbes Jahr später, pleite sein kann.

Dass die e: veen EG trotz bedenklichem Handeln unter anderen Namen firmierend weiter Geschäfte machen darf, das ist ein Skandal.

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Meine Forderung an e:veen Energie eG: Erstattung meiner Guthaben einschließlich Zinsen


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Kommentare und Trackbacks (3)


13.08.2019 | 12:13
von Erika Morgenstern noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher ist nichts geschehen, wie üblich bei dieser Firma. Fall man etwas von ihr hört, sind es meistens falsche Abrechnungen.


20.08.2019 | 10:56
von Erika Morgenstern noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Schweigen auf allen Kanälen und Wegducken,
ist die Masche von Abzockern.


25.09.2019 | 11:11
von Erika Morgenstern endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
E: veen schickt mir weiterhin Rechnungen mit Nachforderungen.
Obwohl mein Guthaben fast Euro 200,00 beträgt. Die Nachforderung in 2018 entstand aufgrund eines Zahlenschwindels seitens der Firma.
Das Insolvenzrecht betrachtet Vorgehensweisen wie - Guthaben vor der Insolvenz zurückzuhalten, und Verbrauchsabrechnung mittels getürkter Zählerstände - als Täuschungsaktionen. Also warte ich ab was als nächstes kommt.
Mein Widerspruch gegen die erneute Forderung wurde folgend beantwortet: "Wegen der Insolvenz seien Forderung mit Guthaben nicht verrechnbar. "




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