Durch Electrolux Hausgeräte endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 484 Views | 16.08.2017 | 12:40 Uhr
geschrieben von P. Peters

Electrolux Hausgeräte Vertriebs GmbH (Nürnberg / Aachen)

AEG-Kundendienst bei defektem Induktionskochfeld

Bestell-/Kundennummer: Auftragsnummer S32554598

AEG-Kundendienst nach Defekt eines Induktionskochfelds inakzeptabel

Nach nur rund 5-1/2 Jahren Betriebszeit funktionierte das Induktionskochfeld des Typs HK854400IB nicht mehr. Die angezeigte Fehlermeldung ließ den Rückschluss zu, dass das Induktionsmodul, welches die rechte Kochhälfte steuert, defekt ist und ausgetauscht werden muss. Aufgrund dessen wurde am 02.08.2017 der Kundendienst der Fa. AEG Electrolux telefonisch kontaktiert. Die Durchstellung bis zu einer Kundenmitarbeiterin funktionierte mit nur geringer und akzeptabler zeitlicher Verzögerung. Nach Aufnahme der notwendigen technischen Daten wurde ein Termin für die Reparatur vereinbart für den 08.08.2017. Diese Reparatur sollte durch den ortsnahen AEG-Kundendienst "Hausgeräte-Kundendienst Thomas Gilleßen e. K.", Aachen, durchgeführt werden.

SCHLAGWORTE

Der Kundendienstmitarbeiter erschien im Rahmen des vereinbarten Zeitfensters, warf einen kurzen Blick auf das Induktionsfeld, um sofort festzustellen, es könne von ihm nicht repariert werden. Denn es sei flächenbündig in die Arbeitsplatte eingesetzt und silikonisiert. Es müsse erst jemand vom Küchenunternehmen herauskommen und das Kochfeld lösen, damit er anschließend das Gerät reparieren könne. Als letzten Schritt müsste dann wieder jemand vom Küchenunternehmen das Kochfeld einsilikonisieren. Da die Garantie abgelaufen sei (was stimmt), müsste der Kunde die Kosten der Küchenfirma übernehmen. Die reinen Reparaturkosten für das Gerät wurden auf rund 460. -€ (zzgl. Mehrwertssteuer) veranschlagt. Aufgrund der neuen Kostensituation behielten wir uns die Reparatur vor. Der Kundendienstmitarbeiter legte uns daraufhin eine Rechnung für Anfahrt und Arbeitszeit vor in Höhe von rund 84. - €.

Der entscheidende Streitpunkt an der Problemlage ist der, ob der Mitarbeiter tatsächlich von der Situation, die er antraf, überrascht sein musste und deshalb die Reparatur nicht durchführen konnte. Eine intensivere Internetrecherche, nachdem der Mitarbeiter wieder gefahren war, ergab, dass man sehr wohl im Vorfeld hätte wissen können, dass das Induktionskochfeld flächenbündig einsilikonisiert war. Zum einen wurde bei der telefonischen Auftragsaufnahme bei AEG meinerseits erwähnt, dass das Kochfeld "eingeklebt" sei, zum anderen kann man - und das ergab die Internetrechereche - aus der Typenbezeichnung erschließen, dass es sich um ein flächenbündig abschließendes Gerät handelt. Das Gerät (und dessen Nachfolger) gibt es auch mit einer Typenbezeichnung, die mit XB endet und ein aufliegendes und mit Edelstahlrahmen versehenes Induktionskochfeld bezeichnet. Mehr noch: Bei AEG-Induktionskochfeldern markiert die Unterscheidung zwischen IB und XB generell die Unterscheidung zwischen flächenbündig eingelegten und aufgelegten Kochfeldern.

Das aber hätte ein Kundendienst wissen oder bei Unsicherheit im Vorfeld des Kundendienstbesuchs abklären müssen, um unnötigen Zeitverlust, aber auch vollkommen unnötige Kosten zu verhindern. Ob dieses Versäumnis nun der Mitarbeiterin bei der telefonischen Auftragsaufnahme oder der beauftragten Kundendienstfirma Gilleßen anzurechnen ist, ist eine nachrangige und für für mich als Kunden vollkommen belanglose Frage. Belangvoll ist hingegen, dass jemand einen Reparaturauftrag hatte, diesen aus Gründen, die vom Kunden nicht zu verantworten sind, nicht durchführte und dafür eine Rechnung ausstellt.

Das Ergebnis der Recherche wurde der o. a. Fa Gilleßen am 10.08.2017 per Email mitgeteilt mit der Erwartung, von der Inrechnungsstellung für keine (!) Leistung abzusehen. Dieses Ansinnen wurde von einem namentlich nicht in Erscheinung tretenden Mitarbeiter zeitnah, aber ausgesprochen unfreundlich, ja brüsk abgewiesen.

Wenn man derlei Vorgehen, Arbeitsweise und Auftreten als Kundendienst bezeichnen möchte, kann man das ja tun. Man sollte dann nur nicht erwarten, in der Zukunft noch einmal zu Rate gezogen zu werden. Dass der Kunde für ein Versagen, für das er nichts kann, die Rechnung übernehmen soll, ist nicht akzeptabel.

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Meine Forderung an Electrolux Hausgeräte Vertriebs GmbH: Rücknahme der Rechnungsforderung in Höhe von 83,89 € durch den beauftragten AEG-Kundendienst


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Kommentare und Trackbacks (6)


17.08.2017 | 17:12
von P. Peters | Regelverstoß melden
Ergänzung: Um keine juristisch relevanten Fehler zu machen, wurde die Begleichung der Rechung heute angewiesen. Insofern ändert sich allerdings die Forderung von "Rücknahme der Rechnungsforderung" in "Rückerstattung der mittlerweile beglichenen Rechnung".

23.08.2017 | 16:08
von P. Peters noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da bisher die Fa. Elektrolux/AEG noch keinerlei Stellungnahme zum geschilderten Vorgang gegeben, geschweige denn eine konstruktive Lösung angeboten hat, ist die Beschwerde nach wie vor aktuell.


06.09.2017 | 17:53
von P. Peters noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine irgendwie geartete Reaktion auf die Beschwerde erfolgte bisher nicht.
Mittlerweile wurde das Kochfeld von einer anderen als der AEG-Kundendienstfirma repariert und wieder in die Arbeitsplatte eingesetzt zu einem Preis, der rund 40% unterhalb des Kostenvorschlags des AEG-seitigen Kundendiensts lag.


16.09.2017 | 09:57
von P. Peters noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.09.2017 | 10:03
von P. Peters | Regelverstoß melden
Mit einer vierwöchigen Verzögerung auf meine direkte Beschwerdebei AEG erhielt ich am 08.09.2017 folgende Antwort per Email:
vielen Dank für Ihre E-Mail, zu der wir Rücksprache mit der zuständigen Gebietsleitung gehalten haben. Bitte entschuldigen Sie die lange Bearbeitungsdauer.

Wir wurden zum Kundendienst Besuch durch unseren Servicepartner Gilleßen zu Ihrem Kochfeld informiert. Normalerweise kann der Kundendienst ein flächenbündiges Kochfeld aus der Arbeitsplatte für eine Reparatur heraus schneiden. Bei Ihnen vor Ort wurde jedoch festgestellt, dass mit einfachen Mitteln Ihr Kochfeld nicht ausgebaut werden konnte, da das Kochfeld sehr stark mit Silikon eingeklebt war. In so einem Falle wird dann an diejenigen verwiesen, die die Küche aufgebaut haben.

In diesem Zusammenhang teilen wir Ihnen mit, dass unsere Servicepartner im Garantiezeitraum in unserem Auftrage tätig sind, um material- oder fertigungsbedingte Fehler auf Grundlage unserer Garantiebedingungen zu beheben. Nach Ablauf der Garantiezeit handeln die Servicepartner in Bezug auf die Reparaturausführung als selbstständiges Unternehmen in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung.

Mit dieser E-Mail informieren wir auch unseren Servicepartner.

Daraufhin stellte ich in einer Antwortemail, in der ich u. a. auch auf den Eintrag in Reclabox hinwies, fest:

1. Aufgrund der Typenbezeichnung, die Ihnen vorlag, sowie aufgrund des Hinweises meinerseits bei der fernmündlichen Auftragserteilung musste dem Kundendienst klar sein, dass ihn ein einsilikonisiertes Kochfeld zur Reparatur erwartete.
2. Die Feststellung des Monteurs, man könne das Kochfeld nicht lösen, dauerte Sekunden. Eine genaue Prüfung fand nicht statt. Woher er den Eindruck gewann, das Kochfeld sei "sehr stark" mit Silikon eingeklebt gewesen, ist nicht nachvollziehbar.
3. Eine andere, höchst zuverlässige, deutlich preisgünstiger und sorgfältig arbeitende Firma brauchte zum Lösen des Kochfelds einen Akkuschrauber, um die das Kochfeld von unten schützende Platte zu lösen, sowie ein Cuttermesser, um das Silikon zu entfernen. Wenn dieses Werkzeug nicht zu den "einfachen Mitteln" gehört, würde es mich interessieren, was man dann unter einfachen Mitteln versteht. Das Herauslösen des Kochfelds dauerte insgesamt nicht einmal 5 Minuten.
4. Ihre Bemerkungen zur Garantiezeit sind vollkommen überflüssig, da von Garantieansprüchen niemals die Rede war.
Es drängt sich daher massiv der Eindruck auf, dass Sie von der Ihrerseits zum Kundendienst autorisierten Firma unzutreffend in Kenntnis gesetzt worden sind. Aufgrund des Vorfalls können Sie vielleicht nachvollziehen, dass wir zukünftig von Kauf eines AEG-Gerätes absehen werden, und zwar nicht weil wir befürchten, dass das Gerät, wie andere auch, einmal kaputt gehen kann, sondern weil wir Sorge haben, im Reparaturfall ein weiteres Mal mit einem solch inkompetenten (und in der Korrespondenz unverschämten) Kundendienst zu tun zu haben. Um die sicherlich vorhandenen Qualitätsstandards der Firma AEG in Sachen Kundendienst zu wahren, wäre eine sorgfältige Evaluation der Arbeit da Fa. Thomas Gilleßen dringend geboten.
Natürlich erwarten wir nach wie vor die Rückerstattung des in Rechnung gestellten Betrags von 84,50€.

So weit die Antwort. Mal schauen, wie und ob es weitergeht

07.10.2017 | 10:03
von P. Peters endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
AEG hat sich noch einmal gemeldet, jedwedes ungerechtfertigte Verhalten des Kundendiensts abgestritten und eine Erstattung der entstehenden Kosten verweigert.
Immerhin hat AEG dadurch mindestens einen Kunden verloren.




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