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496 Views | 22.11.2017 | 14:14 Uhr
geschrieben von Hildith Gölz
Bestell-/Kundennummer: 20001L1420
Willkürliches Kündigungsdatum trotz fristgerechter Kündigung zum 01.01.2018. Lieferbeginn war der 2.1.2017
Der Vertrag wurde meiner Ansicht nach fristgemäß (6 Wochen vorher) zum 1.1.2018 gekündigt. Das Schreiben hat immerrgrün auch erhalten, jedoch "berechnet" immergrün die Vertragslaufzeit ab Vertragsbestätigung und nicht ab Lieferdatum.
Nirgends in den AGB ist ersichtlich dass die Laufzeit ab Vertragsbestätigung läuft.
Niemand kann übrigens am 1.1. des Jahres eien Stromlieferungsvertrag abschließen und taggleich beliefert werden.
Ich frage mich was diese sehr eigenwillige Sicht auf die Laufzeiten soll.
Jedenfalls wird eine kulante Klärung oder eine Schadensersatzforderung (da Rechtsschutzversicherung) wohl notwendig sein.
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Vertragskündigungsbestätigung zum 01.01.18 schriftlich und entsprechende Meldung an den Netzbetreiber
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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