Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 496 Views | 22.11.2017 | 14:14 Uhr
geschrieben von Hildith Gölz

Immergrün Energie (Köln)

Willkürliches Kündigungsdatum trotz fristgerechter Kündigung

Bestell-/Kundennummer: 20001L1420

Willkürliches Kündigungsdatum trotz fristgerechter Kündigung zum 01.01.2018. Lieferbeginn war der 2.1.2017

Der Vertrag wurde meiner Ansicht nach fristgemäß (6 Wochen vorher) zum 1.1.2018 gekündigt. Das Schreiben hat immerrgrün auch erhalten, jedoch "berechnet" immergrün die Vertragslaufzeit ab Vertragsbestätigung und nicht ab Lieferdatum.

Nirgends in den AGB ist ersichtlich dass die Laufzeit ab Vertragsbestätigung läuft.

Niemand kann übrigens am 1.1. des Jahres eien Stromlieferungsvertrag abschließen und taggleich beliefert werden.

Ich frage mich was diese sehr eigenwillige Sicht auf die Laufzeiten soll.

Jedenfalls wird eine kulante Klärung oder eine Schadensersatzforderung (da Rechtsschutzversicherung) wohl notwendig sein.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Vertragskündigungsbestätigung zum 01.01.18 schriftlich und entsprechende Meldung an den Netzbetreiber


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


22.11.2017 | 14:42
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Ab zum Anwalt. Zögern Sie nicht. Und antworten Sie nicht auf die Standartantwort des Olaf Scholz im Auftrag des Unternehmens, denn Ihr Problem und Ihre Vertrags- oder Kundennummer steht ja in der Beschwerde.

01.12.2017 | 21:57
von Hildith Gölz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immgergrün bestätigt den Vertrag vorzeitig zu beenden und und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Meiner Meinung nach recht unprofessionell, denn sie zitieren aus den AGB die gar nicht den aktuellen AGB entsprechen. Weiterhin beschreiben sie "viele Urteile" von denen aus einem Abschnittsweise zitiert wird. Das ganze Urteil ist online nicht verfügbar und der angegeben Paragraph im BGB ist auf den Fall hier nicht anwendbar.




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