EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH (Chemnitz)
Strompreiserhöhung 20 Prozent ohne Ankündigung
Bestell-/Kundennummer: 00219315
Erst durch meine Jahresrechnung am 3.12.2017 per Mail habe ich Kenntnis genommen, dass sich mein Strompreis von 26,32 Cent auf jetzt 31,32 Cent erhöhen wird. Wir hatten extra den bestehenden Vertrag nicht gekündigt, da wir keine Preiserhöhung erhalten hatten und der Preis so für uns in Ordnung war. Lt. Telefonat mit EVD habe ich die Ankündigungen zur Preiserhöhung per Mail erhalten.
Das kann ich nicht bestätigen. Alles habe ich per Mail erhalten aber die Preiserhöhung nicht. Offensichtlich werden die Mails gezielt mit Attributen versehen, damit sie direkt in den Spam-Ordnern oder sonstwo landen.
Mein eingefordertes Sonderkündigungsrecht wurde mit Hinweis auf die "zugestellten Mail" abgeblockt. Die enorme Erhöhung des Arbeitspreises jedoch wird weder erklärt noch entschuldigt. da wurden keinerlei Zugeständisse gemacht. Eine Einigung wurde in keinster Weise erzielt. Auch ein Angebot, den alten Vertrag mit den alten Preisen weiterlaufen zu lassen, wurde nicht eingegangen.
18.12.2017 | 08:48
Abteilung: Produktmanagement
Sehr geehrter Herr Bader, mit Bedauern haben wir von Ihrer Beschwerde Kenntnis genommen. Gerne möchten wir auf diese kurz eingehen und Ihnen eine Lösung unterbreiten. Die Mitteilung zur Preisanpassung wurde Ihnen per E-Mail zugestellt und aufgrund des Fehlens eines Rückläufers wird von Ihrer Kenntnisnahme ausgegangen. Wir werden Ihnen ein Kulanzangebot zukommen lassen. Wir bitten um Kenntnisnahme und Verständnis. Mit freundlichem Gruß
Ihre EVD GmbH
Wenn Sie Bewertungen über EVD lesen, dann merken Sie, dass es allen Kunden von EVD so geht.
Ich bin wieder zu unserem örtlichen Stromversorger gewechselt und dort bleibe ich auch.
Ich zahle dort weniger als bei EVD im 2. Jahr.
Eine E-Mail Information über die Preisehöhung habe ich nie erhalten.
RexlaBoxler-1228334, ob, wann und wie die Preisanpassung (ordnungsgemäß oder auch nicht) mitgeteilt wurde, kann in Ihrem "Fall" vernachlässigt werden. Gemäß ständiger Rechtsprechung des BGH - siehe bspw. Beitrag von Prof. Dr. jur. Kurt Markert (ehem. Vorsitzender der für die Energiewirtschaft zuständigen 8. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts) https://forum.energienetz.de/index.php/topic,20355.msg118047.html#msg118047 - Auszug: "*** berechtigen ihre Anpassungsrechte die Versorger zu Preiserhöhungen nur, soweit sie damit unvermeidbare Kostensteigerungen OHNE ERZIELUNG EINES ZUSÄTZLICHEN GEWINNS an die Kunden weitergeben und dabei Kostensenkungen auch zeitlich ebenso und nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen wie Kostensteigerungen. Halten sich einseitige Preiserhöhungen nicht innerhalb dieser Grenzen, sind sie vom Anpassungsrecht des Versorgers nicht gedeckt und damit unwirksam. " Innerhalb eines Jahres kann es in jüngerer Zeit bei KEINEM Energieversorger eine unvermeidbare Kostenentwicklung gegeben haben, die eine Preiserhöhung im zweistelligen %-Bereich auch nur ansatzweise rechtfertigen könnte. Folglich muss kein Kunde eine solche Preisanpassung bezahlen (auch nicht teilweise, also auf KEIN Angebot des Versorgers auf Teilreduzierung der Preiserhöhung einlassen!). . Meine Empfehlung: 1. Fordern Sie jetzt SOFORT mit entsprechender Begründung und datumsmäßiger Fristsetzung 10 Werktage die EVD GmbH per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben-EINWURF auf, die unzulässige Preiserhöhung vollständig zu stornieren. 2. Informieren Sie zeitgleich die Verbraucherzentrale und zwar hier https://ssl.marktwaechter.de/energie (für dieses neue vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderte Projekt 'Marktwächter Energie' werden konkrete Sachverhalt-Infos benötigt, damit die VZen gegen die "schwarzen Schafe" der Branche vorgehen und solchen Praktiken ein Ende setzen können). 3. Wenn die EVD die Preiserhöhung nicht fristgemäß VON ANFANG AN storniert, schnellstmöglich (zulässig ist das 4 Wochen nach der ersten Beanstandung beim Versorger; ggf. auch früher, falls der eine berechtigte Forderung vorher endgültig zurückweist) die gesetzlich vorgesehene [siehe §§ 111a und b EnWG www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/ ] für Verbraucher kostenfreie https://www.schlichtungsstelle-energie.de/ einschalten. Falls die EVD GmbH eine vorzeitige Vertragsbeendigung anbietet [alternativ ist bei Verweigerung der Stornierungsforderung seitens des Kunden eine Vertragskündigung 'aus wichtigem Grund' gemäß § 314 BGB denkbar - siehe www.gesetze-im-internet.de/bgb/__314.html ], würde ich mir für die Lieferbeendigung (bis dahin selbstverständlich zum ursprünglichen Preis) eine Frist von mind. 4 Wochen ausbedingen, damit für die Beauftragung eines neuen seriösen Anbieter ausreichend Zeit bleibt und eine -wenn auch nur kurzzeitige- teure Ersatzversorgung durch den Grundversorger vermieden wird. . Tunlichst meiden sollte man die hinreichend bekannten "Schwarzen Schafe" der EVU-Branche (das sind fast alle die Billiganbieter, welche bei den Vergleichsportalen auf den vordersten Plätzen gelistet sind!) - siehe bspw. hier https://www.stern.de/wirtschaft/news/stromanbieter--die-schwarzen-schafe-unter-den-billiganbietern-7372970.html und hier https://www.switchup.de/stromvergleich oder auch hier https://www.energieanbieterinformation.de/ ! Tipp für die künftige Versorgerwahl (nicht nur auf billig schauen!) - siehe auch bei 'SwitchUp': Wer seine Energiekosten optimal und ohne Probleme reduzieren möchte, sollte sich an das seit Jahren bewährte Wechselkonzept und an die lfd. aktualisierten Versorgerempfehlungen des vom Bundesamt für Justiz als Verbraucherschutzorganisation anerkannten gemeinnützigen e. V. https://www.bezahlbare-energie.de/ halten. Bei den dortigen Empfehlungen sind aussortiert die schwarzen Schafe der EVU-Branche wie z. B. die unseriöse EVD GmbH sowie andere regelmäßig rechtswidrig agierende Billig (st) anbieter. Wünsche für die Zukunft besseres Gelingen. ;-)
Trotzdem habe ich zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt.