BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Verstoß gegen § 40 (4) EnWG - Frist zur Vorlage der Abrechnung
Bestell-/Kundennummer: 465654
Nach fristgerechter Kündigung endete mein Stromliefervertrag mit der BEV mbH am 31.12.2017. Nach meinen Berechnungen anhand von Verbrauch, Preiskonditionen und gezahlten Abschlägen ergibt sich ein Guthaben zu meinen Gunsten von 293,75 Euro.
Die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist zur Vorlage der Endabrechnung ist seit Tagen abgelaufen und auch die von mir kulanterweise eingeräumte Nachfrist hat man ungenutzt verstreichen lassen. Im Gegenteil, bei einer telefonischen Nachfrage am gestrigen Tage erklärte man mir, dass die Abrechnung noch (immer) nicht erstellt sei und ich mich wohl oder übel noch gedulden müsse.
Ich werde mich nunmehr bei der Bundesnetzagentur und auch der Verbraucherzentrale NRW beschweren. Letztere ist ja gerade bei unseriösen Strom- und Gasversorgern sehr rührig. Desweiteren werde ich, sollte ich nicht innerhalb der nächsten 3 bis 4 Tage mein Geld bekommen, dieses rechtswidrige Geschäftsgebaren bei ZDF Wiso oder ARD Plusminus als Sendebeitrag vorschlagen. Sendungsmaterial hierzu findet sich ja genug in diesem Forum.
15.02.2018 | 15:37
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Neu,
die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team