Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 430 Views | 15.02.2018 | 15:37 Uhr
geschrieben von Gerhard Neu

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Verstoß gegen § 40 (4) EnWG - Frist zur Vorlage der Abrechnung

Bestell-/Kundennummer: 465654

Nach fristgerechter Kündigung endete mein Stromliefervertrag mit der BEV mbH am 31.12.2017. Nach meinen Berechnungen anhand von Verbrauch, Preiskonditionen und gezahlten Abschlägen ergibt sich ein Guthaben zu meinen Gunsten von 293,75 Euro.

SCHLAGWORTE

Die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist zur Vorlage der Endabrechnung ist seit Tagen abgelaufen und auch die von mir kulanterweise eingeräumte Nachfrist hat man ungenutzt verstreichen lassen. Im Gegenteil, bei einer telefonischen Nachfrage am gestrigen Tage erklärte man mir, dass die Abrechnung noch (immer) nicht erstellt sei und ich mich wohl oder übel noch gedulden müsse.

Ich werde mich nunmehr bei der Bundesnetzagentur und auch der Verbraucherzentrale NRW beschweren. Letztere ist ja gerade bei unseriösen Strom- und Gasversorgern sehr rührig. Desweiteren werde ich, sollte ich nicht innerhalb der nächsten 3 bis 4 Tage mein Geld bekommen, dieses rechtswidrige Geschäftsgebaren bei ZDF Wiso oder ARD Plusminus als Sendebeitrag vorschlagen. Sendungsmaterial hierzu findet sich ja genug in diesem Forum.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Unverzügliche Erstellung der Abrechnung und Auszahlung des Guthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.02.2018 | 15:37
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Neu,

die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (2)


18.02.2018 | 20:06
von Gerhard Neu noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weder wurde das Guthaben überwiesen noch liegt mir die Abrechnung vor, obwohl seitens BEV behauptet wurde: "ist angewiesen" und nicht "wird angewiesen".


03.03.2018 | 02:24
von Gerhard Neu gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hat zwar trotz Sofortantwort noch 6 Tage gedauert bis Abrechnung und Geld da waren.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
BEV Bayerische Energiever...: Fehlerhafte Endabrechnung
Bev und kein Ende: BEV schickt neue Endabrechnung
BEV Bayerische Energiever...: Fehlerhafte Abrechnung
BEV Bayerische Energiever...: Endabrechnung
BEV Bayrische Energievers...: Überzogene Abschläge
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!