Durch e:veen Energie gelöste Beschwerde. | 857 Views | 09.03.2018 | 15:14 Uhr
geschrieben von Egon Diekhoff

e:veen Energie eG (Hannover)

Rückzahlung Guthaben 2017

Bestell-/Kundennummer: 211553-692808

Seit über 2 Monaten habe ich zunächst keine Jahresabrechnung 2017 von e:veen erhalten. Das Ablesedatum von Strom hatte Anfang Dezember 2017 stattgefunden. Die Abbrechnung kam dann endlich am 16.02.2018.

SCHLAGWORTE

Diese beinhaltete ein Guthaben von 180,78 Euro.

Auf schriftliche Anmahnung zur Auszahlung bis zum 07.03.2018 kam keine Reaktion. Dann habe ich heute mit der Abrechnungsabteilung von e:veen telefoniert, die vage Aussagen machte. Es könnte sein, dass das Guthaben entweder am 09.03.2018 oder am 16.03.2018 ausgezahlt wird.

Ich habe nochmals unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass ich mit dieser unnötigen Verzögerung der Rückzahlung des Guthabens nicht einverstanden bin.

Wenn am 12.03.2018 das Geld nicht auf meinem Konto ist, werde ich meinen Fachanwalt beautragen, das Guthaben durch Androhung des Klageverfahrens einzutreiben.

Dieses Strom/Gasunternehmen ist schlichtweg unseriös und glaubt die Verbraucher an der Nase herumführen zu können.

Denen werde ich es schon zeigen. Die ziehen garantiert den Kürzeren.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an e:veen Energie eG: 180,78 Euro.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


11.03.2018 | 16:37
von Kai Rauchbach | Regelverstoß melden
Also ehrlich 12.03.18 oder 16.03.18, dass spielt ja wohl keine Rolle. Ob sich da das Theater mit Anwalt wirklich lohnen würde? Das Einfachste ist eine Frist zu setzten und dabei mit den zusätzlichen Kosten für ein Mahnverfahren zu drohen. Eveen wartet gerne bis zum letzten Tag der gesetzten Frist (siehe alte Fälle) und überweist dann ohne Ankündigung. Die Bundesnetzagentur kann in diesem Fall auch sehr hilfreich sein.

17.03.2018 | 11:55
von Egon Diekhoff noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eveen hat die Rückzahlung von 180 € immer noch nicht veranlaßt.
Statt dessen kündigen Sie meinen Vertrag zum 31.12.2018, weil ich vohrer damit gedroht habe, Ihnen zu kündigen.
Ich habe Ihre KÜndigung als unzulässig erklärt, weil ich keine ausdrückliche Kündigung durchgeführt habe.
Das ist eine Unverschämheit von Eveen. So wird man lästige Kunden los und Zahlungsverpflichtungen werden trotzdem nicht eingehalten.
Alles sehr unseriös!


20.03.2018 | 12:00
von Egon Diekhoff noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gestern mit eveen Buchhaltung telefoniert. Diese teilten mir mit, ich sei jetzt auf eine Prioritätenliste gesetzt worden, d. h. ich könnte evtl. mit einer Auszahlung des Guthabens bis Ende dieser Woche rechnen.
Ich habe mich fürchterlich über die Aussage aufgeregt und eveen Konsequenzen angedroht.
Dies habe ich gestern noch durch meinen Rechtsanwalt veranlaßt, indem dieser einen sofortigen Mahnbescheid gegen eveen ausstellt.
Mal sehen, ob man eveen damit beeindrucken kann. Abwarten!


21.03.2018 | 09:52
von Egon Diekhoff gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
So, nachdem ich mich fürchterlich am Telefon bei Eveen über die fehlende Rückzahlung beschwert habe, ist heute die Gutschrift auf meinem Konto eingetroffen!

Allerdings ist der Mahnbescheid bereits gestern rausgegangen und diese Kosten muss eveen tragen!
Kann ich nur sagen, man muss Kunden ernst nehmen und mit dem Betrügen aufhören!
Ich lasse mich nicht an der Nase herumführen.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!