333 Views | 05.04.2018 | 18:35 Uhr
geschrieben von Maria Günderoth-Druffner
Bestell-/Kundennummer: möchte ich nicht angeben aus Datenschutz
Ich möchte mich über die Familienkasse beschweren. Obwohl mir für mein im November geborenes Baby zweifelsfrei Kindergeld zusteht, wird es mir nicht ausgezahlt bzw. der Antrag nicht einmal bearbeitet. Ich finde das eine Zumutung, da ich alleinerziehend bin und im Moment nur Elterngeld bekomme.
Nicht nur die Bearbeitungsdauer ist eine Zumutung, sondern auch die Unfreundlichkeit im Callcenter der Familienkasse. Kompetenz und Hilfsbereitschaft sind hier offenbar Fremdwörter!
Meine Forderung an Familienkasse Bayern Nord:
Auszahlung des Kindergeldes.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
. Gemäß Art. 13 Abs. 1 der EU-Verbraucherrechterichtlinie ist ein Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, Zahlungen des Verbrauchers ab Widerruf der Leistung binnen 14 Tagen zurück zu überweisen.
-- laut §§ 357 Abs. 1 S. 2, 286 Abs. 3 BGB im Schuldnerverzug.
Gruß Jerry
Auch weiß ich jetzt, warum die Mitarbeiter in den Callcentern so unfreundlich sind. Da steht einer mit ner Stoppuhr und wer länger als 4 Minuten telefoniert riskiert eine Abmahnung.
Meinem Baby steht Kindergeld zu und wir bekommen es einfach nicht! Das grenzt fast an einVerbrechen!