Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 281 Views | 25.05.2018 | 18:46 Uhr
geschrieben von Friedrich Meißner

Immergrün Energie (Köln)

Versteckte und überhöhte Preiserhöhung durch immergrün-energie

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 21611019820 Kundennummer: 27506E1336

Preiserhöhung Strom Arbeitspreis

Sehr geehrte Damen und Herrn,

SCHLAGWORTE

In meiner letzten Rechnung stelle ich fest, dass sich der Preis für die KWh in meinem Tarif erheblich erhöht hat. Nachdem ich die Rechnung intensiv durchgesehen habe, bin ich auf eine Mitteilung über die Höhe meines aktuellen Tarifs an sehr versteckter Stelle gestoßen. Diese befindet sich im Kleingedruckten meiner Verbrauchsabrechnung vom 17.05.2018 unter dem Abschnitt Weitere Informationen nach §§ 40, 41 EnWG. Demnach hat dich der Bruttoarbeitspreis von 27,41 Cent /kWh auf aktuell 35,9 Cent/kwh erhöht.

Über diese Preiserhöhung war ich im Vorwege nicht informiert. Angeblich, so wurde mir telefonisch mitgeteilt, habe ich ein Informationsschreiben per Post erhalten. Dies haben Sie mir freundlicher Weise gestern per Mail zukommen lasse. In diesem allgemein gehaltenen Schreiben ohne Vermerk einer Vertragsnummer oder einer Kundennummer steht mittig auf der voll geschriebenen Blatt „So erhalten Sie günstige Energie ab dem 01.01.2018 für 35,9 Cent pro kWh. “

Vertragsänderungen müssen mir jedoch gemäß § 41 Abs. 3 EnWG in "transparenter und verständlicher Weise" mitgeteilt werden. Von Transparenz kann bei diesem Preiserhöhungsschreiben wohl keine Rede sein.

Des Weiteren ist eine Preiserhöhung von rund 31% nicht rechtmäßig. Eine Preissteigerung von rd. 31% ist nicht mit der tatsächlichen Kostenentwicklung erklärbar. Die Erhöhung ist damit gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf das Urteil des AG Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) ) hin. Bereits hier wurde eine Strompreiserhöhung der 365 AG als sittenwidrig eingestuft. Ich fordere Sie daher auf, die Preiserhöhung zurückzunehmen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Immergrün Energie: Rücknahme der Preiserhöhung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.05.2018 | 18:46
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrterHerr Meißner,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (1)


08.06.2018 | 18:59
von Friedrich Meißner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immergrün hat mir ein Sonderkündigungsrecht angeboten und hat die Preiserhöhung rückwirkend ab dem 1.1.2018 teilweise zurückgenommen. Das bedeutet, dass ich ab dem 1.1.2018 nicht die 35,9Cent/kWh, sondern 30,5Cent/kWh zahle. Entscheidend war in meiner Beschwerde, die überzogene Preiserhöhung.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!