Durch O2 gelöste Beschwerde. | 90 Views | 05.08.2018 | 10:08 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2983801

O2 (München)

Kostenverursachendes Einwählen durch aktivierte Surf-Dayflat

Seit dem 16.06 (mindestens) wählt sich mein Smartphone widerrechtlich ins Internet. Diese Funktion habe ich ausdrücklich nicht gewählt! O2 hat diese Funktion von sich aus aktiviert.

SCHLAGWORTE

Mit Original SMS-Text: "Lieber O2 Kunde, Ihr Mobiltelefon hat sich mit dem Internet verbunden, deshalb haben wir für Sie die Surf-Dayflat aktiviert. Ohne Internet-Pack- surfen Sie damit für nur 00,99 Ct. pro Kalendertag (30MB). Diese Kosten entstehen Ihnen nur dann, wenn Sie sich mit dem Internet verbinden. Ihr O2 Team."

Wird auf das Einwählen hingewiesen, nicht aber, dass dies bereits hohe Kosten verursacht hat. In meinen Augen ist das widerrechtlich und zu ahnden.

Wer klagt gegen diese Praxis? Ich habe darüber circa 50,00 Euro verloren, ohne dass ich schnell genug realisieren konnte, woher das rührte und wie ich diese Kosten abstellen konnte.

In der Hotline von O2, als endlich ein freier Mitarbeiter am Telefon war, erklärte man, dass man auf meinen Wunsch hin jetzt das Internet gesperrt hat - die Sperrung allerdings erst nach weiteren 24 Stunden vollständig sein würde = weitere 24 Stunden keine Handyaktivität möglich. Das ist unglaublich, die Verbraucherzentrale bis hin zu einer Sammelklage müssten diesem Treiben ein Ende setzen.

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Meine Forderung an O2: Mindestens 50,00 Euro Schadensersatz.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


12.08.2018 | 16:28
von ReclaBoxler-2983801 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo, hab Ihnen das schon am 6.8.! gemeialt: halbwegs gelöst, heißt das korrekt:

komme nicht ins System, zudem das Passwort vergessen, falsch abgelegt.

Bitte Nachtrag einfügen:

" Die Firma O2 hat eine Gutschrift über 20,-€ erstellt und diese dem Guthabenkonto hinzugefügt. Das Problem mit dem Selbsteinwählen schien bekannt. Meine Forderung nach 50,-€, die tatsächlich widerrechtlich verbraucht wurden, , wurde nicht erfüllt. Erst im Anschluss an meine Beschwerde wurde das Selbsteinwählen von Seiten der Fa. durch Ausschalten des Internetzuganges blockiert. Mein eigenes Ausschalten dieser Funktion hatte keiner Wirkung gehabt! "

Vielen Dank.

Bin leider mit großem Arbeitspensum nicht in der Lage, mehr zu tun i. M.

Herzlichen Dank für Ihre Plattform!

Brigitte Biertz




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