simyo (Düsseldorf)
Simyo verlangt 15 € Gebühr bei erstmaliger Zahlungsverzögerung
Ich bin seit fast zwei Jahren Kunde bei Simyo, einem Partnerunternehmen von E-Plus. Nach zwei Jahren kam ich erstmalig in Zahlungsverzug, da mein Dispokredit zum Zeitpunkt der Abbuchung ausgeschöpft war.
Da erhielt ich von simyo auf der Stelle folgende E-Mail:
Guten Tag Herr xxx,
Sie haben sich zu unserem Lastschriftverfahren angemeldet. Wir konnten den von Ihnen festgelegten Betrag in Höhe von 15,00 Euro nicht per Lastschrift einziehen, da er von Ihrer Bank zurückgebucht wurde. Für die erfolglose Einziehung der Lastschrift von Ihrem Girokonto wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro fällig.
Wir möchten Sie bitten, den rückständigen Rechnungsbetrag, zuzüglich der angefallenen Gebühr für die Rücklastschrift, in Höhe von insgesamt 30,00 Euro spätestens bis zum 10.12.2009 auf unser Konto bei der ... zu überweisen.
Hier wird für solch eine Lappalie sofort und ohne mit der Wimper zu zucken eine Gebühr von 15,- Euro gefordert. Das ist schlicht und ergreifend "Gebührenabzocke"! Kein seriöses Unternehmen der Welt stellt bei einer erstmaligen Zahlungsverzögerung sofort eine Gebühr in Höhe von 15,- € in Rechnung.
Bei dem Versuch einer Kontaktaufnahme per E-Mail hat Simyo nicht reagiert. Auch dies ist ein Zeichen der Unseriösität (dabei macht die simyo-Homepage einen recht sympathischen und seriösen Eindruck). Anscheinend mehr Schein als Sein...
Prepaid-Vertrag wurde nun von mir gekündigt und ich bin zu einem anderen Anbieter gewechselt.
14.01.2010 | 16:02
Abteilung: Öffentlichkeitsarbeit
geehrter Herr,
simyo wird gebeten, zu dem von Ihnen vorgetragenen Fall, Stellung zu nehmen. Dieser Einladung kommen wir gerne nach. Sachlich betrachtet, gibt es den Vorrednern im Grunde nichts hinzuzufügen – wer die Leistungen eines Anbieters, hier eines Mobilfunkanbieter in Anspruch nehmen möchte, sollte schon selbständig dafür Sorge tragen, dass seine finanziellen Ressourcen dies auch ermöglichen. Im Falle einer Rücklastschrift stehen Gebühren ins Haus – diese sind auch in der Preisliste aufgeführt. Somit stimme ich der großen Mehrheit hier zu. Das ist der sachliche Teil. Nun kommt aber sicherlich auch eine emotionale Komponente hinzu – Sie waren, bis dato ein langjähriger Kunde, die Unterdeckung Ihres Kontos ist sicherlich nicht mit Absicht geschehen. Aus der Perspektive ist es bedauerlich, dass wir einen Pauschalprozess anstoßen und nicht pro Einzelfall der Sache nachgehen. Ich möchte Ihnen gerne folgendes anbieten: wenn Sie der Meinung sind, dass uns in Ihrem Falle weniger Gebühren entstanden sind, so schreiben Sie uns doch auf die einfachsimyo.de (bitte mit einem Stichwort, z.B. Reclabox) und wir einigen uns auf diesem Wege und im direkten Dialog. Es uns ein Anliegen, dass Sie uns zufrieden verlassen. Mit freundlichen Grüßen, Ira Reckenthäler, Leitung Öffentlichkeitsarbeit.
www.simyo.de/downloads/simyo_preisliste.pdf
zwar ziemlich am Schluss, aber trotzdem, auch bei anderen Unternehmen, nicht nur im Mobilfunkbereich, gang und gäbe und vollkommen verständlich und nachvollziehbar.
Da soll mir jetzt mal einer von Euch ganz genau erklären, wo und wie in solch einem Fall 15 € Gebühr anfallen (nicht für die Bank, sondern fürs Unternehmen)?
www.frag-einen-anwalt.de/Geb%C3%BChren---Entgelte-belastung-bei-R%C3%BCcklastschriften-von-der-Bank-__f2896.html
Der Link ist ja schön und gut, aber was hat das jetzt für eine Relevanz? Es ist ja wohl allgemein bekannt, dass die Bank nicht dem Unternehmen die Gebühren anrechnet, sondern ihrem eigenen Kunden, dem Girokonto-Besitzer. So auch bei mir geschehen... Meine Frage lautet also immer noch: Wo entstehen dem Unternehmen 'simyo' Kosten in Höhe von 15 €, um diese Forderung rechtfertigen zu können?
Zu den restlichen Moralaposteln: So klugschei...., äh besserwisserisch wie ihr Euch aufspielt, könnte man meinen, dass ihr
a.) nicht verstanden habt, worum es in dieser Beschwerde eigentlich geht,
b.) bei simyo engagiert seid (habe ja simyo den Beschwerdelink zukommen lassen)
c.) oder selbst in einer Abteilung arbeitet, bei denen solch eine Gebührenabzocke gegenüber Kunden üblich ist.
So, das war's dann von mir aus hier. Ich habe mit dieser Beschwerde mein angepeiltes Ziel erreicht. Keine Lust mich 'hier' auch noch weiterhin mit vermeintlichen Moralaposteln, simyo-Service-Mitarbeitern und Nix-Verstehern zu befassen.
Ich denke, dass etwa 95% der Leser, die meinen Beschwerdeartikel durchlesen, mir stillheimlich zustimmen werden. Der Rest der Leute (also die 5%), die hier u. a. reinschreiben, sind Leute, die sich etwas aufspielen wollen, und das Internet als Profilier-Spielwiese nutzen.
Viel Spaß noch. :o)
Sie werfen den kommentierenden Profilierungssucht vor. Wenn ich mir Ihre Beschwerde ansehe, sind Sie ja nicht an einer Einigung mit Simyo interessiert, sondern haben bereits gekündigt, und wollen ja offensichtlich nur nachtreten. DAS nenne ich profilierungssüchtig.
Ihr eigener Kommentar und der Fakt, dass Sie Ihren Pflichten nicht vertragsgemäß nachgekommen sind und dann auch noch hier herumlamentieren, lässt doch tief in Ihre "Kundenpersönlichkeit" blicken.
Ihre Bank darf Ihnen gar keine Gebühren für Rücklastschriften berechnen, dazu gibt's Urteile des BGH. Wieviel Kosten für das Unternehmen anfallen und inwiefern die berechtigt sind, weiß ich nicht. Aber das Unternehmen kann und darf die Gebühren an Sie weitergeben, und 15 Euro sind noch im Bereich des Erlaubten, dazu gibt's auch Urteile. Zudem haben Sie, wie schon oben gesagt, einen Vertrag unterschrieben, da steht's drin. Ich nenne das auch Abzocke, aber rechtlich ist nichts dagegen zu machen. Simply verlangt z.B. sogar 19.95 Euro. Die einzige Möglichkeit, die Sie haben, ist entweder für ausreichende Kontodeckung zu sorgen oder einen Anbieter zu suchen, bei dem die Gebühren nicht anfallen. Aber da werden Sie schwerlich einen finden. Und zu Ihrer Äußerung, dass andere nicht verstehen, um was es geht, ist zu sagen, dass Sie es eigentlich nicht verstanden haben.
Von ReclaBoxler-7113028
Um ein Urteil des BGH hierzu zu erreichen, müsste erstmal jemand klagen. Tun Sie's, Sie sind ja direkt betroffen, oder warten Sie darauf, dass andere etwas tun?
Sicher, dass mir meine Bank keine Gebühren für Rücklastschriften berechnen darf? Denn sie hat's aber gemacht (siehe Bild).
www.123recht.net/article.asp?a=12181&ccheck=1
Fordern Sie die Bank auf, Ihnen das Geld wieder zurückzuüberweisen. Bei den Verbraucherzentralen gibt's meines Wissens sogar mittlerweile Formulare dafür.
Ich kenne das auch nur so, 5 Euro pro Rücklastschrift. 15 Euro dagegen sind der reine Wucher.
Meine Bank bietet einen Dispozins von 7,9 % und nicht von 14,5, wie's die meisten Sparkassen machen. 14,5 für Dispo sind m.E. Wucher, ob man den Dispo benötigt oder nicht.
Schön für Sie, wenn Sie immer Geld auf'm Konto haben, da haben Sie wahrscheinlich lange gelernt. Sind Sie Verkäufer bei ner Sparkasse?
Gott sei Dank - schon trotz Krise alles gut läuft und habe schon seit zwei Jahren keine Rückstände mehr. Wer Geld hat, kann kaufen, sonst soll weg laufen.
Die 15,- EUR Rücklastschriftgebühr dürften nach dem Urteil des BGHs (und seinen Vorinstanzen) in dem Fall Germanwings teilweise unrechtmäßig sein, auch wenn Germanwings da wohl viel dreister zur Sache ging. Sicherlich hat der Kunde die Kosten für die Rücklastschrift zu tragen, da er seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkam. In dem genannten Urteil wird aber auch recht klar gesagt, dass ein Anbieter nur die tatsächlichen Kosten für die Rücklastschrift (Bankgebühren) selbst verlangen darf. Was mögliche Bearbeitungsgebühren bzw. Personalkosten betrifft, müssten diese bereits in die Tarife reingerechnet sein, da die Rücklastschriften wohl nur einen kleinen Teil der Kunden betrifft. (hörte mal was von 5% bei der ePlus & co.) Wenn man bedenkt, dass andere Telefonanbieter meist ca. 5-8 EUR verlangen, sind 15,- EUR schon was hoch gegriffen. Sowas sagte in einem Interview zu dem BGH-Urteil übrigens auch ein Mitarbeiter der Verbraucherzentrale. Ich würde die 15,- EUR bei einem kleineren Handwerksunternehmen ja noch gut verstehen, aber bei einem großen Anbieter, der alles möglichst automatisiert durchführt, kommen einem da große Zweifel auf. Naja, man verliert nur einmal einen Kunden.
Pressemitteilung des BGHs:
Nach dem Lesen eurer Comments habe ich vorhin auf der Simyo Hotline angerufen (14 cent/min). Ein überaus freundlicher Mitarbeiter kannte das "Problem" und bat mir sogleich an, die Zahlungsforderung von 15 Euro fallenzulassen, da es sich um einen einmaligen Fall handelt (bin auch schon seit ca. 2 Jahren zufriedener Simyo-Kunde).
Fazit: Die 15 Euro sind ohne Frage happig, aber vl ein probates Mittel für säumige Zahler. Wer die AGBs akzeptiert, ist selber schuld. Simyo löst die Sache im Einzelfall sehr menschlich und zuvorkommend. Bin sehr zufrieden.
Gruß,
markus.
Mit freudlichen Grüßen
Simyo SIM-Kartennr. 606162338541
Ergebnis: Sie verzichten auf die 15,00 komplett ("allerdings nur _ein_mal" - aber das reicht ja). Danke für den Tipp.