225 Views | 19.07.2018 | 10:57 Uhr
geschrieben von Marina Steinmetz

Deutsche Post AG (Bonn)

Sendung durch Knicken trotz deutlichem Hinweis beschädigt

Als Online-Händler für Textil- und Vinylfolien versenden wir mehrere tausend Sendungen im Jahr als Großbrief an Kunden. Da immer wieder Sendungen geknickt wurden, nutzen wir inzwischen Versandumschläge mit Papprückwand für die Sendungen. Dies alleine sollte schon den Gedanken an ein Knicken der Umschläge verhindern.

BILDER
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2 Bilder

Zusätzlich nutzen wir die gängigen C4-Umschläge, welche in einen der DIN EN13724 entsprechen Briefkasten passen sollten.

Weiterhin versehen wir die Umschläge mit Stempeln mit der großen schwarzen Aufschrift 'Bitte nicht knicken', was vermuten lässt, dass der Inhalt der Umschläge offensichtlich beim Knicken Schaden nehmen könnte.

Trotz dieser Vorkehrungen gegen die Beschädigungen erreichte uns die E-Mail einer Kundin aus Wiesbaden mit der Beschwerde, dass ihre Sendung geknickt und in ihren Briefkasten gestopft wurde. Ihre gekauften Waren wurden dadurch so stark beschädigt, dass sie nicht mehr zu gebrauchen sind.

Die Bilder der Sendung sind angehängt.

Sollte es dem Postboten nicht zuzumuten sein, bei der Empfängerin zu klingen und den Brief bei Abwesenheit wieder mit zur Postfiliale zu nehmen und eine Benachrichtigung zu hinterlassen statt billigend in Kauf zu nehmen, dass der Inhalt beschädigt wird?

Mit freundlichen Grüßen

Marina Steinmetz

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Erstattung der Kosten für die Sendung in Höhe von 9,85 Euro.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


26.07.2018 | 21:47
von Marina Steinmetz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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