web.de (Karlsruhe)
Ihre unberechtigte Forderung
Bestell-/Kundennummer: Rechnungsnummer: 200059351187; Kundennummer: K12074245
Da der Vertrag nicht wirksam zustande gekommen ist, besteht kein Rechtsgrund für eine Zahlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 03.08.2018 machen Sie einen Betrag in Höhe von 15,00 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich keinen entsprechenden kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann, wie und zu welchen Bedingungen es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll.
Ich bestreite, dass der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags auf der betroffenen Internetseite überhaupt hinreichend kenntlich gemacht war, da ich in Kenntnis dieser Umstände keine Bestellung getätigt hätte. Insofern mache ich Sie auf Ihre Beweislast dahingehend aufmerksam, dass Sie mir unmittelbar vor Abgabe meiner angeblichen Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise Informationen über die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, die Mindestlaufzeit des Vertrags sowie den Preis zur Verfügung stellten und dass sich aus der Beschriftung der Schaltfläche zur Abgabe der Bestellung eindeutig die Kostenpflichtigkeit des Vertrags ergab. Ein Vertrag dürfte gemäß § 312j Abs. 4 BGB gar nicht zustande gekommen sein.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Ich erkläre hiermit hilfsweise den Widerruf des angeblich abgeschlossenen Vertrags nach den Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen sowie die Kündigung des Vertrags.
Da es sich nunmehr um eine bestrittene Forderung handelt, weise ich ausdrücklich auf die Unzulässigkeit einer Übermittlung von Daten an Auskunfteien gemäß § 28a Abs. 1 Nr. 4d Bundesdatenschutzgesetz hin. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir alle in Betracht kommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor.
Da der Vertrag nicht wirksam zustande gekommen ist, besteht kein Rechtsgrund für eine Zahlung. Ich fordere Sie daher auf, bereits geleistete Zahlungen bis zum 03.09.2018 auf das Konto, von welchem Sie den Betrag eingezogen haben, zu erstatten.
Bei Versäumnis dieser Frist werde ich eine Rücklastschrift veranlassen. Die hieraus resultierenden Kosten liegen in Ihrem Verschulden und sind somit von Ihnen zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen