Von primastrom beantwortete Beschwerde. | 196 Views | 12.09.2018 | 15:13 Uhr
geschrieben von Heinz-Georg Hildebrand

primastrom GmbH (Berlin)

Abzocke primastrom

Bestell-/Kundennummer: 7890185852/7890185853

Alles hat damit angefangen, dass Ich morgens aus meiner Wohnung wollte und von einem netten Kundendienstmitarbeiter von primastrom in meinem Haus angesprochen wurde, ob ich nicht im Bereich Gasanbieter zu Ihnen wechseln möchte.

SCHLAGWORTE

Da zu diesem Zeitpunkt bereits klar war, dass ich naher Zukunft aus meiner Wohnung ausziehen würde, fragte ich den Mitarbeiter deutlich, ob ein Sonderkündigungsrecht bei Auszug bestünde, welches er mir bejahte unter der Voraussetzung, dass keine Belieferung durch primastrom erfolgen könnte.

Diese Aussage implizierte für mich jedoch auch den Fall, wenn man in einen bereits bestehenden Haushalt einzieht, die Verträge fristlos enden.

Pustekuchen…. Dass die Grundgebühr bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gezahlt werden müsse, wurde nie von dem scheinbar netten Mitarbeiter erwähnt.

Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes machte ich mir bezüglich des Abschlusses eines neuen Vertrages keine Gedanken, da mir, wie oben bereits dargestellt, ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wurde.

Die Umstellung der Gaslieferung von den Stadtwerken hin zu primastrom erfolgte ohne Probleme.

Ab hier geriet alles ins Rollen….

Ab diesem Zeitpunkt wurde ich mit nicht autorisierten Telefonanrufen dermaßen bedrängt, dass ich ebenfalls dem Wechsel im Bereich Strom und Telekommunikation zustimmte. (Ich war gedanklich zu der Zeit sehr mit meiner Masterarbeit vereinnahmt)
Auch hier wieder fragte ich den Mitarbeiter am Telefon deutlich, ob es Sinn machen würde, einen neuen Vertrag abzuschließen, da ich bald ausziehen würde und ob ein Sonderkündigungsrecht bestünde und ich bekam die gleiche Antwort, wie oben. Sofern keine Belieferung durch primastrom stattfinden kann, endet der Vertrag fristlos.

Warum sollte ich ansonsten einen neuen Vertrag abschließen? Witz hierbei ist, dass primastrom so lange für die Umstellung gebraucht hat, dass ich bereits aus der Wohnung ausgezogen war, als der eigentliche Vertragsbeginn der Stromlieferung war. (Ich bin Ende April ausgezogen und der Stromvertrag für die Wohnung läuft angeblich ab dem 01.06) (Wie man sieht, irgendwas läuft da falsch….)

Nachdem primastrom es nicht einmal geschafft hatte, meinen alten Vertrag bei 1&1 zu kündigen, weder in der Lage war meine Leitung freizuschalten, bzw. die vorliegende Störung zu beheben, hatte ich nun 2 Verträge im Bereich Internet/Telefon, durfte dafür bezahlen und, aufgrund der genannten Störung, hat nichts funktioniert. Sprich Zahl für 2 erhalte 0. Super! Nachdem ich 3 Monate lang für keinerlei Leistung bezahlt habe, habe ich es nicht mehr eingesehen, die Hardware zurückgeschickt und mich sehr lange mit primastrom streiten dürfen, bis sie endlich die fristlose Kündigung, aufgrund nicht erbrachter Leistung, anerkannt haben.

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Mit der Antwort auf meine Beschwerde, dass der Vertrag fristlos beendet werde, dachte ich, dass dies auch den Gas- und Stromvertrag mit einschließt. Zumal mir die Kündigung des Lastschriftverfahrens auch schriftlich bestätigt wurden.

Auch hier wieder Pustekuchen….
Da ich längere Zeit im Ausland war, hatte ich keinen Einblick über die Abbuchen auf meinem Konto und musste nun mit Erschrecken feststellen, dass primastrom, trotz eingesendeter Kündigung den Gas-, sowie Stromvertrag, hat weiterlaufen lassen und mich dafür zahlen lassen, obwohl ich seit Ende April überhaupt nicht mehr in der besagten Wohnung wohne.

Des Weiteren kam jetzt eine Abrechnung für einen Stromvertrag, bei dem ich wie gesagt, nicht mal mehr in der besagt Wohnung gewohnt habe. Ich solle jetzt, trotzt eingesendeter Kündigung, die Grundgebühr für die Vertragslaufzeit zahlen.

Wofür frage ich mich? Sie haben es nicht einmal geschafft, die Umstellung rechtzeitig durchzuführen und ich habe keinerlei Leistung von ihnen bekommen? So möchte ich auch gerne Geld verdienen. Ich gebe ihnen nichts und sie sollen mir doch bitte Geld dafür geben? Würde das der Otto Normalverbraucher machen, hätte er ganz schnell Probleme mit den Behörden und da ich frage ich mich im Fall primastrom, wie so etwas im großen Stil zugelassen werden kann?

Hier werden Kunden Verträge unter Verschleierung von Tatsachen aufgedrängt und Leistungen in Rechnung gestellt, die niemals erbracht werden. Außerdem werden Kündigungen prinzipiell ignoriert, stattdessen werden weitere Abrechnung über teils nicht beauftrage Leistungen in Rechnung gestellt. (Wie z. b. dass die Rechnung auf einmal per Post kommt und einem in Rechnung gestellt wird, obwohl man dies niemals beauftragt hat)
Wie man sieht, ist die Vorgehensweise von primastrom rechtlich sehr grenzwertig.

Sollte primastrom wider erwartend die Verträge fristlos beenden, würde ich meine Meinung eventuell revidieren, aber nach aktuellen Stand absolut nicht! Primastrom zieht die Leute ab, wo sie nur können, egal ob alt, jung, Student, arm oder reich. Ist ihnen vollkommen egal, Hauptsache man zahlt für Leistungen, die meistens nicht einmal erbracht werden.

Erneut übersende ich primastrom die Kündigung, sowie die Nummern der neuen Gas- und Stromzähler und dem Meldebescheinigungsnachweiß, in der Hoffnung, dass sie es endlich akzeptieren.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Fristlose Beendigung sämtlicher Verträge


Firma hat geantwortet nach 19 Tage nach 19 Tage
02.10.2018 | 13:55
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Hildebrand,

wir nehmen Bezug auf Ihre Online-Beschwerde für Ihren Stromvertrag.

Am 03.07.2018 wurde Ihnen eine Liefertermin-Bestätigung zugesandt. In dem Schreiben wurde Ihnen bereits schriftlich mitgeteilt, dass die Belieferung zum 01.06.2018 aktiv wird. Die Auftragsbestätigung vom 28.06.2017 enthielt im Anhang ein entsprechendes Formular.

Das Auftragsformular haben Sie vollständig mit allen Angaben und Ihrer Unterschrift vom 06.06.2017 zugesandt. Über den Liefertermin zum 01.06.2018 wurden Sie zu dem Zeitpunkt bereits unterrichtet.

Am 06.04.2018 haben wir Ihre schriftliche Kündigung für Ihren Umzug erhalten. Leider kam es zu dem Zeitpunkt aufgrund interner Digitalisierungsprozesse zu Verzögerungen im System. Am 30.04.2018 erhielten wir eine erneute Kündigung aufgrund Ihres Umzuges.

Aufgrund Ihrer Kündigung wegen Umzug wurde Ihnen das Umzugsformular und die entsprechende Information über das Vorgehen bei einem Umzug zugesandt.

Durch die verspätete Umzugsbearbeitung kam es zu einer Belieferung zum 01.06.2018. Die gleichzeitige Abmeldung wurde zum 01.06.2018 rückwirkend veranlasst.

Die Belieferung am 01.06.2018, ist somit ein Vertragsabschluss. Die Grundgebühr müsste daher bis zum datierten Vertragsende berechnet werden. In dem Fall verweisen wir auf unsere AGB:

https://primastrom.de/agb/.

Punkt 9.1 weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass ein vorzeitiges beenden des Vertrages nur in Betracht kommt, sofern eine Weiterbelieferung an der neuen Abnahmestelle nicht möglich ist oder primastrom dort keinen Dienst anbietet. Weitere Gründe für eine nicht mögliche Belieferung können z. B. der Einzug in ein Pflegeheim, oder ein Auszug ins Ausland sein. Grundsätzlich besteht in Ihrem Fall bisher die Annahme, dass eine Weiterbelieferung möglich ist. Die Grundgebühr wird daher bis zum regulären Vertragsende in Rechnung gestellt.

Aus Kulanz und ohne eine Anerkennung einer Rechtspflicht stornieren wir die berechnete Grundgebühr bis zum Vertragsende.

Des Weiteren nehmen wir Bezug auf Ihre Beschwerde bezüglich Ihres Gasvertrages.

Am 28.06.2017 erhielten Sie die Auftragsbestätigung für Ihren Gasvertrag. Die Auftragsbestätigung enthielt wie bei dem Stromvertrag ein Auftragsbestätigungsformular. Die ausgefüllte Auftragsbestätigung lag uns zum 06.06.2017 vor.

Ihre Kündigung bezüglich Ihres Umzuges erhielten wir am 06.04.2018. Am 16.04.2018 wurde Ihnen das entsprechende Formular für den Umzug und den entsprechenden Informationen über das Vorgehen bei einem Umzug zugesandt.

Am 02.05.2018 haben wir Ihre erneute Kündigung erhalten. Eine Reaktion auf unseren Postausgang ist bis dato nicht erfolgt.

Es wurde Ihnen ein erneuter Postausgang mit den entsprechenden Umzugsdokumenten am 07.05.2018 zugesandt. Es erfolgte erneut keine Reaktion Ihrerseits.

Erst Am 18.09.2018 erhielten wir ein entsprechendes Dokument, welches die Abmeldung Ihrer Lieferstelle ermöglicht hat. Die besagte Lieferstelle wurde zum 14.08.2018 abgemeldet. Hierbei musste die gesetzlich vorgeschriebene maximale Rückabmeldungsfrist von 6 Wochen berücksichtigt werden.

Die Grundgebühr wird Ihnen bis zum offiziellen Vertragsende berechnet. Es konnte ohne die entsprechenden Dokumente keine Abmeldung Ihrer Lieferstelle durchgeführt werden. Hierüber wurden Sie dementsprechend unterrichtet.

Auch in diesem Zusammenhang berufen wir uns auf unsere AGB.

https://primastrom.de/agb/.

Punkt 9.1 weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass ein vorzeitiges beenden des Vertrages nur in Betracht kommt, sofern eine Weiterbelieferung an der neuen Abnahmestelle nicht möglich ist, oder primastrom dort keinen Dienst anbietet. Weitere Gründe für eine nicht mögliche Belieferung können z. B. der Einzug in ein Pflegeheim oder ein Auszug ins Ausland sein.

Grundsätzlich besteht in Ihrem Fall bisher die Annahme, dass eine Weiterbelieferung möglich ist. Die Grundgebühr wird daher bis zum regulären Vertragsende in Rechnung gestellt.

Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


12.10.2018 | 14:29
von Heinz-Georg Hildebrand noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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