Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 222 Views | 02.12.2018 | 21:14 Uhr
geschrieben von W. Schef

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Neukundenwerbung - zugesagter Betrag nicht ausgezahlt

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 779840 / Kundennummer 902885

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

zunächst stellt sich nach meinen Erfahrungen mit der BEV die Frage, ob in Ihrem Unternehmen der „Kundenservice“ diesen Namen überhaupt verdient.

An der telefonischen Hotline werde ich grundsätzlich nur „vertröstet“ und mir wird nicht so wirklich weitergeholfen bzw. mir vermittelt man nicht den Eindruck, dass man sich ernsthaft und „lösungswillig“ meinem Anliegen annimmt.

Der Sachverhalt, der meinem „Dialog“ bzw. eigentlich ja mehr Monolog mit der BEV zu Grunde liegt, ist die Tatsache, dass ich meinen Freunden/Bekannten die BEV als Versorger weiterempfohlen habe und dafür eine Prämie/Bonus erhalten soll.

Diese soll laut einer schriftlichen Information 6 Monaten nach Belieferungsbeginn des neuen Kunden ausgezahlt werden. Das heißt in meinem Fall Anfang Juli 2018! Heute haben wir den 30. November und von dem Bonus keine Spur! Nach fünf Telefonaten, bei denen ich immer wieder vertröstet werde, entschied ich mich für diesen Weg!

Bitte klären Sie das nun endlich auf eine konstruktive und kundenorientierte Art und Weise und zahlen bitte fristgerecht bis spätestens den 15.12.2018 die zugesicherten Boni aus. Oder möchten Sie keine weiteren Kunden gewinnen?

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Auszahlung der fälligen Kunden-Werben-Freunde-Boni in Höhe von 750,00 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.12.2018 | 08:40
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


03.12.2018 | 08:25
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Bis 15.12.2018 ist natürlich nicht fristgerecht. Letzte Frist setzen, danach ohne weiteres zum Rechtsanwalt (zahlt BEV) und Mahnbescheid beantragen (zahlt auch alles BEV). Und nicht auf die immer gleiche nichtssagende Firmanantwort geben, auch diese ist Unsinn.

03.12.2018 | 09:10
von W. Schef | Regelverstoß melden
Was wäre in meinem Fall fristgerecht?

05.12.2018 | 19:20
von W. Schef | Regelverstoß melden
Das Geld wurde von der BEV am 05.12.18 überwiesen.

05.12.2018 | 19:21
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


06.12.2018 | 09:03
von W. Schef gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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