Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 89 Views | 28.01.2019 | 09:18 Uhr
geschrieben von Jochen Hamleh

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Kündigungsbestätigung ohne Kündigung

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 958147 Kundennummer 1098907

Gaslieferungsvertrag, Beginn 01.04.2018, Vertragslaufzeit 12 Monate, eingeschränkte Preisgarantie 12 Monate.

SCHLAGWORTE

BEV am 15.12.2018: Preisanpassung zum 01.02.2019.

Ich: Widerspruch wegen eingeschränkter Preisgarantie und Kündigung zum 31.03.2019.

BEV am 04.01.2019: Kündigungsbestätigung zum 31.03.2019.

BEV am 11.01.2019: Vorschlag zur "einvernehmlichen" Preisanpassung zum 01.02.2019.

Ich: Widerspruch gegen "einvernehmliche" Preisanpassung und Bestehen auf Vertragserfüllung mit vereinbarten Konditionen.

BEV am 18.01.2019: Kündigungsbestätigung zum 31.01.2019.

Ich: Widerspruch gegen Kündigung zum 31.01.2019, da selbige zum 31.03.2019 ausgesprochen und von BEV bereits bestätigt wurde.

Netzbetreiber am 24.01.2019: Aufforderung zur Ablesung Gaszähler am 31.01.2019, da Beendigung Gaslieferung durch BEV.

BEV am 24.01.2019: Bestätigung Widerruf SEPA-Lastschriftmandat.

Zusammenfassung: BEV kündigt einseitig und widerrechtlich Gasliefervertrag 2 Monate zu früh, wohl um sich die Auszahlung des Neukundenbonus von 15% zu sparen. Ich falle voraussichtlich für 2 Monate in die Grundversorgung.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Einhaltung des Gaslieferungsvertrages über seine gesamte Laufzeit von 12 Monaten, anschließend eine ordentliche Abrechnung mit Berücksichtigung des Neukundenbonus von 15%


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.01.2019 | 09:18
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


31.01.2019 | 11:43
von Jochen Hamleh noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde ist nicht gelöst, keinerlei Reaktion seitens BEV.


07.02.2019 | 13:04
von Jochen Hamleh endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
BEV ist insolvent. Mehr muss dazu wohl nicht gesagt werden.




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