Von Ammerländer Versicherung beantwortete Beschwerde. | 291 Views | 30.01.2019 | 11:41 Uhr
geschrieben von Fotios Venetsanopoulos

Ammerländer Versicherung VVaG (Westerstede)

E-Bike Versicherung erkennt nicht ihre Schadensabwicklungspflicht

Bestell-/Kundennummer: 1007021351

Nach Unfall mit E-Bike will die Versicherung den Vertrag stornieren

Am 10.04.2018 hatte ich einen Unfall mit meinem bei der Ammerländer Versicherung versichertes E-Bike. Die E-Bike Versicherung verweigert die Abwicklung des Schadens mit der Nr. 2018021557 und bezieht sich auf die AGB § 8b, wonach mein E-Bike angeblich nachträglich aufgerüstet wurde.

Meiner Meinung nach trifft dies so nicht zu. Daher konnte ich es erst als E-Bike versichern, nachdem die Umbauten stattgefunden haben

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Meine Forderung an Ammerländer Versicherung VVaG: Die Ammerländer Versicherung soll ihre Pflichten, die durch den Vers. Vertrag bestehen nachkommen, statt den Vertrag in Frage zu stellen und stornieren


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.02.2019 | 13:08
Firmen-Antwort von: Ammerländer Versicherung VVaG
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Venetsanopoulos,

gerne äußern wir uns auf dieser Plattform zu Ihrem Anliegen, formulieren unsere Antwort aus Datenschutzgründen jedoch nur allgemein.

Wir können den Angaben, die Sie hier auf reclabox.com gemacht haben, Folgendes entnehmen: Sie sprechen davon, dass wir mit der Begründung abgelehnt haben, Ihr Fahrrad sei nachgerüstet.

Hierzu noch einmal die Erläuterung:

Nach § 8b unserer Fahrrad-Vollkaskoversicherung (BFV 2018) sind Umbauten am Fahrrad, die 20% des ursprünglichen Händlerverkaufspreises übersteigen, nicht versicherbar. Darauf weisen wir auch bei Antragsstellung hin.

Die Begründung kann also nur sein, dass die Kosten der Nachrüstung 20% des ursprünglichen Händlerverkaufspreises Ihres Rades übersteigen. Sie schreiben hierzu: „ Meiner Meinung nach trifft dies so nicht zu. “ Ob dem so ist, können Sie ganz leicht an den Beträgen überprüfen, die Sie für das Rad und für die Nachrüstung gezahlt haben.

Wir hoffen, dass wir mit dieser kurzen Erläuterung bereits für Klarheit sorgen konnten. Sollten Sie weitere Fragen haben, steht unser Serviceteam Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Ammerländer Versicherung

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Kommentare und Trackbacks (6)


06.02.2019 | 12:11
von Fotios Venetsanopoulos noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie sich gehört für eine tolle Firma, hat sich diese nicht mehr bei mir gemeldet. Ombutsman ist auch im Spiel


07.02.2019 | 14:18
von Fotios Venetsanopoulos noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Kundenservice,
das würde bedeuten dass die Absicherung eines Fahrrades ohne E-Bike Funktion möglich wäre? Erst nachdem Das Rad zum E-Bike wurde hab ich es versichern können. Danach wurde es nicht mehr umgebaut/ausgebaut. Das ist doch ein Widerspruch in sich.


11.02.2019 | 11:21
von Fotios Venetsanopoulos noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.02.2019 | 11:49
von Fotios Venetsanopoulos noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.03.2019 | 15:19
von Fotios Venetsanopoulos noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Sache liegt beim Versicherungs Ombudsmann


26.03.2019 | 16:15
von Fotios Venetsanopoulos noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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