323 Views | 03.05.2019 | 11:25 Uhr
geschrieben von Hans-Peter Pofandt

Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (Unterföhring)

Sonderkündigung

Mein Bruder verstarb am 27.03.2019. Am 29.03.2019 meldete ich mich bei Sky Telefonisch wegen einer Kündigung vom Sky Abo. Hier teilte man mir mit, dass Sie das entgegengenommen haben, ich aber noch schriftlich unter Beilage der Sterbeurkunde und Vollmacht zusenden müsste. Dieses tat ich dann am 09.04.2019. Die Bestätigung erhielt ich am 15.04.2019 mit der Selbstverständlichkeit den Wunsch nachzukommen, das Abonnement zum 30.04.2019 zu beenden.

Ich finde es als abzockerische Absicht, einem Verstorbenen noch im nachfolgendem Monat die Kosten für ein nichtgenutztes Abonnement einzuziehen.

Denn ein Verstorbener kommt nicht mehr in den Genuss, das Sky-Abo zu nutzen und es ist nicht Übertragbar. Somit entsteht ein Guthaben auf den gesamten Monat April, das sich Sky einbehält, auf Grund ihrer seit 2018 geänderten AGB zum Nachteil der Verbraucher bzw. Erbberechtigten.

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