Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 148 Views | 27.08.2019 | 11:16 Uhr
geschrieben von C. Schick

Immergrün Energie (Köln)

Keine Auszahlung des Guthabens - Versteckte Grundpreiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 27504C1350

Auszahlung des Rechnungsguthabens (681,79 €) erfolgt seit Verbrauchsabrechnung vom 12.7.19 nicht. In der Verbrauchsabrechnung findet sich eine Erhöhung des Grundpreises für den nächsten Rechnungszyklus um Faktor 3,83.

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

(1) Rechnungsguthaben (Rechnung Nr. RES01594975) wird nicht ausgezahlt)

in der mir von Ihnen am 12.7.2019 per E-Mail übermittelten Jahresverbrauchsabrechnung wird mir ein Guthaben über 681,19 € ausgewiesen. Zudem kündigen Sie an, das Rechnungsguthaben zeitnah auf mein Konto zu überweisen. Bis heute, 24.8.2019, und zwei erfolgten Abschlagszahlungen meinerseits (16.7.19, 15.8.19) ist diese Auszahlung nicht erfolgt.

Ich fordere sie daher auf, das oben genannte Rechnungsguthaben innerhalb von 14 Tagen (7.9.2019) auf mein Konto zu übertragen.

Nach Ablauf der Frist werde ich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten lassen.

(2) Verdeckte und unzulässige Erhöhung des Grundpreises

Zudem lege ich gegen die von Ihnen durchgeführte Erhöhung des monatlichen Grundpreises um Faktor 3,83 von 7,83 €/ Monat auf 30,00 €/ Monat ab dem 4.6.2019 Widerspruch ein.

Erstens habe ich dazu nie eine Preisinformation erhalten, in der diese Preiserhöhung des Grundpreises nach Ablauf des ersten Vertragsjahres angekündigt wurde – weder per Post noch E-Mail. Ein Hinweis auf ein mir zustehendes Sonderkündigungsrecht erfolgte daher ebenfalls nicht.

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Zweitens erfolgte diese Preiserhöhung versteckt: auf Seite 4 der Jahresendabrechnung der Rechnung vom 12.7.19 führen Sie unter dem Punkt „Geltende Tarife“ den veränderten Bruttomonatsgrundpreis von 30,00 € auf. Eine transparente Begründung erfolgt nicht.

Drittens erscheint die Erhöhung des Grundpreises um Faktor 3,83 unverhältnismäßig hoch und nicht durch den Rahmen der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung gerechtfertigt. Die Bedingungen der Erhöhung des Grundpreises sind völlig unklar.

Mit meinem Widerspruch unter Hinweis auf § 41 Absatz 3 EnWG, fordere ich Sie auf die Rechnung in diesem Punkt entsprechend zu korrigieren. Zudem fordere ich Sie auf, die Preiserhöhung ab dem 4.6.2019 auf den ursprünglichen Grundpreis von 7,83 €/ Monat zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

C. Schick

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Auszahlung des Rechnungsguthabens von 681,19 € bis 7.9.2019 sowie Rücknahme der Grundpreiserhöhung auf den ursprünglichen Grundpreis von 7,83 €/ Monat


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.08.2019 | 10:13
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


05.09.2019 | 17:50
von C. Schick gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das ausstehende Rechnungsguthaben wurde auf mein Konto überwiesen. Das Unternehmen war nicht bereit, die Preiserhöhung des Grundpreises zurückzunehmen (lediglich auf 19€), bot aber ein Sonderkündigungsrecht zum 30.9. an und die Stornierung der Grundpreiserhöhung zum 1.7. Davon habe ich Gebrauch gemacht. Kündigungsbestätigung erfolgte per E-Mail.




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