Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 104 Views | 05.09.2019 | 00:16 Uhr
geschrieben von Sebastian Austrup

Immergrün Energie (Köln)

Sonderkündigung wegen Umzug nicht akzeptiert

Bestell-/Kundennummer: 28703U1329

Aus einer Sonderkündigung macht Immergrün einfach eine ordentliche Kündigung zum 16.07.2020 und nicht wie gefordert zum Umzugsdatum 01.10.2019. Verbraucherschutzbeauftragter auch informiert

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

wie bereits in meinem postalischen Schreiben vom 26. August 2019, zugestellt gegen Einwurfempfängnis unter der Sendungsnummer RT 1994 9803 40 E, bitte ich Sie um Kündigung des Vertrages wegen Umzuges.

Dieses Recht wurde mir von Ihrem Servicemitarbeiter an der Hotline, Herrn Sxxxxxx, am 26.08.2019 um 15:26 Uhr in einem 3 Minuten 44 Sekunden dauernden Gespräch mitgeteilt. "Sie haben ein Sonderkündigungsrecht auf Grund Ihres Umzuges, wenn Sie an Ihrem neuen Wohnort nicht beliefert werden wollen".

Ebenfalls verfügte Ihr Servicemitarbeiter über folgende Informationen:

Die neue Abnahmestelle lautet:

Xxxxxx

Xxxxxxstraße 15

XXXXX XXXXXXX

Das Umzugsdatum lautet 01.10.2019.

Die neue Zählernummer lautet X XXX.

Daher bestätigen Sie mir bitte eine Kündigung zum 01.10.2019 wie bereits in meinem Schreiben gefordert. Eine Ummeldebestätigung sowie den Abschlusszählerstand teile ich Ihnen am Tag meines Auszuges mit. Der Mitarbeiter der Hotline sagte, ebenfalls wäre ein Übergabeprotokoll an den Vermieter auch ausreichend als Bestätigung.

Hiermit bitte ich Sie daher um Abänderung der Kündigung wie unten beschrieben vom 16.07.2020 zum 01.10.2019.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Sonderkündigungsrecht einhalten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.09.2019 | 09:43
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (2)


05.09.2019 | 10:24
von Sebastian Austrup gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Umzug wurde in einer zweiten Mail dann doch akzeptiert.


08.09.2019 | 12:06
von H. Carmaker | Regelverstoß melden
Ich arbeite selbst in der Telefonie für einen Grundversorger, und leider kommt es immer zu falsch ausgeführten Kündigungen bzw. Auszugsmeldungen
Diese falschen Meldungen sorgen für viel Kundenstress und auch Arbeit für den Grundversorger. Es lässt sich nie sicher sagen, ob den Kunden (der eine falsche Meldung macht) oder (wahrscheinlicher) den Versorger die Schuld trifft.

Was passiert bei falschen Meldungen?

Eine Kündigung (selbst wenn sie zum Auszugsdatum akzeptier wird) sorgt dafür, dass der Kunde beim Grundversorger wieder angemeldet wird. Das natürlich mit der dann evtl. nicht mehr korrekten Anschrift, so dass Post auch nicht zugestellt werden kann. Dies ggf. mit einem Rattenschwanz an Forderungen, die irgendwann auch ins Inkasso gehen können.

Eine korrekte Auszugsmeldung sorgt dafür, dass der hinterlegte Eigentümer automatisch im Leerstand angemeldet wird. Der Kunde erhält keinerlei Post vom Grundversorger.

Es wäre toll, wenn Mitarbeiter von Versorgern so geschult wären, dass sie den Unterschied zwischen Auszug und Kündigung kennen würden und so für weitaus weniger unnötigen Papierkram sorgen könnten.



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