STROGON GmbH (Bonn)
Korrektur d. fehlerhaften Jahres-RE + Erstattung meines Guthabens
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 45231817655
Ich war Gaskunde bei der Fa. STROGON. Am 26.04.2019 erhielt ich eine Info-Mail von STROGON über Anpassung der AGB und des Arbeitspreises incl. des Hinweises „Sie erhalten in Kürze eine weitere E-Mail von uns. In dieser informieren wir Sie rechtzeitig über Anpassungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Eine solche E-Mail ist niemals eingetroffen, lediglich eine Wiederholung der o. g. E-Mail vom 26.04.19 nochmals am 6.05.19. Danach meine Kündigung und Beauftragung für neuen Gasanbieter über Verivox, Bestätigung darüber von Verivox am 15.05.19. Dann E-Mail vom neuen Anbieter: „… auftragsgemäß haben wir Ihren Vertrag beim Vorversorger gekündigt. Dieser (Anmerkung: STROGON) hat uns darüber informiert, dass die zur Kündigung angegebenen Daten nicht identifiziert werden können. .“ - Unfähigkeit ober mieses Spiel? Letztlich zur Sicherheit am 26.05.19 selbst noch einmal bei STROGON zum 1.07.2019 gekündigt mit der Aufforderung, der bereits erfolgten vorherigen Kündigung nicht weiter entgegenzustehen. Dann endlich Kündigungsbestätigung von STROGON am 20.06.19 (!) - zum 2.07.19! Unfähigkeit oder Kalkül? Habe die Kröte mit dem einen zusätzlichen Tag dann geschluckt, weil ich die Nase gestrichen voll habe von dieser Firma. Aber mit der Abschlussrechnung wurde es dann richtig obskur:
Arbeitspreis 01.07.2018 bis 30.06.2019 (1 Jahr) x 0,02865500 € = 1.077,57 kWh = 30,8778 €
Arbeitspreis 01.07.2019 bis 02.07.2019 (1 TAG!) x 0,04453781 € = 33.185,43 kWh = 1478,0063 €
Wie ich bitte an einem einzigen Tag mitten im heizfreien Hochsommer einen Verbrauch für 1478,0063 € - dagegen für das ganze Jahr nur für 30,8778 € generiert haben soll, war man nach Erhalt meines ausführlichen Widerspruchs nicht in der Lage oder Willens darzulegen.
Dazu kommen noch weitere abstruse und von mir ebenfalls widerlegte Punkte. Unterm Strich möchte STROGON von mir satte 571,49 € Nachzahlung haben. Meine sehr genaue Nachrechnung und Korrektur der STROGON-Rechnung ergab eine Überzahlung zu meinen Gunsten in Höhe von 194,90 €, die ich bat, bis zum 6.09.19 auf mein Konto zu erstatten.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Die Antwort darauf seitens STROGON war folgende:
Erläuterung Ihrer Abrechnung
„. Sie haben sich mit Fragen zu Ihrer Rechnung an uns gewandt, die wir Ihnen gerne beantworten.
Wir haben Ihre Rechnung geprüft und können Ihnen mitteilen, dass Ihre Rechnung in allen Punkten sachlich, rechnerisch und rechtlich korrekt ist. .“
Weder stellt dies eine „Erläuterung“ dar, noch hat sich jemand wirklich mit meinem Widerspruch befasst und die fehlerhafte Abrechnung überprüft.
Zu diesem ganzen Gezerre gesellen sich über mehrere Monate noch weitere, zutiefst unseriöse Geschäftspraktiken, die ich mir - vorerst - spare, hier ebenfalls noch anzufügen. Ob diese in Bälde noch auf diesem und anderen Portalen thematisiert werden (müssen), wird von STROGON selbst (bzw. STROGONs Handeln bzgl. der fehlergespickten Abrechnung und der mir zu erstattenden 194,90 €) abhängig sein. Gleiches gilt für die Einschaltung der Schlichtungsstelle (4 Wochen nach erstmaliger Beanstandung und darauf nicht erfolgter Lösung des Problems).