Durch STROGON gelöste Beschwerde. | 143 Views | 03.09.2019 | 19:31 Uhr
geschrieben von J. Böttcher

STROGON GmbH (Bonn)

Korrektur d. fehlerhaften Jahres-RE + Erstattung meines Guthabens

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 45231817655

BILDER
1 reclabox beschwerde de 198461 thumb
4 Bilder

Ich war Gaskunde bei der Fa. STROGON. Am 26.04.2019 erhielt ich eine Info-Mail von STROGON über Anpassung der AGB und des Arbeitspreises incl. des Hinweises „Sie erhalten in Kürze eine weitere E-Mail von uns. In dieser informieren wir Sie rechtzeitig über Anpassungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Eine solche E-Mail ist niemals eingetroffen, lediglich eine Wiederholung der o. g. E-Mail vom 26.04.19 nochmals am 6.05.19. Danach meine Kündigung und Beauftragung für neuen Gasanbieter über Verivox, Bestätigung darüber von Verivox am 15.05.19. Dann E-Mail vom neuen Anbieter: „… auftragsgemäß haben wir Ihren Vertrag beim Vorversorger gekündigt. Dieser (Anmerkung: STROGON) hat uns darüber informiert, dass die zur Kündigung angegebenen Daten nicht identifiziert werden können. .“ - Unfähigkeit ober mieses Spiel? Letztlich zur Sicherheit am 26.05.19 selbst noch einmal bei STROGON zum 1.07.2019 gekündigt mit der Aufforderung, der bereits erfolgten vorherigen Kündigung nicht weiter entgegenzustehen. Dann endlich Kündigungsbestätigung von STROGON am 20.06.19 (!) - zum 2.07.19! Unfähigkeit oder Kalkül? Habe die Kröte mit dem einen zusätzlichen Tag dann geschluckt, weil ich die Nase gestrichen voll habe von dieser Firma. Aber mit der Abschlussrechnung wurde es dann richtig obskur:

SCHLAGWORTE

Arbeitspreis 01.07.2018 bis 30.06.2019 (1 Jahr) x 0,02865500 € = 1.077,57 kWh = 30,8778 €

Arbeitspreis 01.07.2019 bis 02.07.2019 (1 TAG!) x 0,04453781 € = 33.185,43 kWh = 1478,0063 €

Wie ich bitte an einem einzigen Tag mitten im heizfreien Hochsommer einen Verbrauch für 1478,0063 € - dagegen für das ganze Jahr nur für 30,8778 € generiert haben soll, war man nach Erhalt meines ausführlichen Widerspruchs nicht in der Lage oder Willens darzulegen.

Dazu kommen noch weitere abstruse und von mir ebenfalls widerlegte Punkte. Unterm Strich möchte STROGON von mir satte 571,49 € Nachzahlung haben. Meine sehr genaue Nachrechnung und Korrektur der STROGON-Rechnung ergab eine Überzahlung zu meinen Gunsten in Höhe von 194,90 €, die ich bat, bis zum 6.09.19 auf mein Konto zu erstatten.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Die Antwort darauf seitens STROGON war folgende:

Erläuterung Ihrer Abrechnung

„. Sie haben sich mit Fragen zu Ihrer Rechnung an uns gewandt, die wir Ihnen gerne beantworten.

Wir haben Ihre Rechnung geprüft und können Ihnen mitteilen, dass Ihre Rechnung in allen Punkten sachlich, rechnerisch und rechtlich korrekt ist. .“

Weder stellt dies eine „Erläuterung“ dar, noch hat sich jemand wirklich mit meinem Widerspruch befasst und die fehlerhafte Abrechnung überprüft.

Zu diesem ganzen Gezerre gesellen sich über mehrere Monate noch weitere, zutiefst unseriöse Geschäftspraktiken, die ich mir - vorerst - spare, hier ebenfalls noch anzufügen. Ob diese in Bälde noch auf diesem und anderen Portalen thematisiert werden (müssen), wird von STROGON selbst (bzw. STROGONs Handeln bzgl. der fehlergespickten Abrechnung und der mir zu erstattenden 194,90 €) abhängig sein. Gleiches gilt für die Einschaltung der Schlichtungsstelle (4 Wochen nach erstmaliger Beanstandung und darauf nicht erfolgter Lösung des Problems).

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an STROGON GmbH: Erstattung der von mir überzahlten 194,90 € bis zum gesetzten Termin 6.09.2019


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


11.09.2019 | 15:49
von J. Böttcher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher noch nicht gelöst, da Strogon weiterhin versucht, mich über den Löffel zu ziehen. Ein erneutes Widerspruchsschreiben von mir ergeht morgen per Einschreiben und wird vorab per E-Mail gesendet. Sollte weiterhin keine umfassende Einigung im vorgegebenen Zeitrahmen erfolgen, stehen die dafür zuvor angekündigten Maßnahmen an, zuzüglich evtl. polizeilicher Anzeigen.


20.10.2019 | 09:29
von J. Böttcher gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach weiterem endlosen Hin und Her incl. ständig "angepasster" Endabrechnungen ist endlich eine fast 100 %ige (Strogon feilscht um jeden einzelnen Euro) Lösung erzielt. Fakt ist, daß ich extrem hart bleiben musste und mich auf keine "Angebote" eingelassen habe. Auch die Tatsache, daß ich unmissverständlich deutlich gemacht hatte, bei weiterer Verzögerungstaktik und Nicht-Einhaltung von mir gesetzter Fristen die Bundenetzagentur, die Schlichtungsstelle Energie sowie die Marktwächter der Verbraucherzentralen einzuschalten, hat dazu beigetragen, daß man bei Strogon letztendlich "einsichtig" wurde.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!