Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 184 Views | 05.10.2019 | 22:16 Uhr
geschrieben von Thomas Pistelak

Immergrün Energie (Köln)

Grundpreiserhöhung in Gasabrechnung ohne vorherige Information

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: G2171202311

Versteckte Grundpreiserhöhung in Gasrechnung

Ich widerspreche hiermit der Gasabrechnung RN01667167 vom 13.09.2019.

SCHLAGWORTE

Einer Abbuchung des geforderten Betrages zum Fälligkeitstermin widerspreche ich ausdrücklich.

In dieser Abrechnung wurde ein monatlicher Grundpreis von 38,00€ verrechnet anstatt der vertraglich vereinbarten 7,60€.

Auf telefonischer Nachfrage erhielt ich die Auskunft, dass mir dies am 09.10.2018 per Post mitgeteilt wurde.

Da ich dieses Schreiben nicht erhalten habe, bat ich um erneute Zusendung per E-Mail.

Dieser Brief ist überschrieben mit neues Messstellenbetriebsgesetz, Anpassung der Preise sowie Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Preiserhöhung wird mitten im Fließtext ohne besondere Kennzeichnung erwähnt.

Eine solche Preiserhöhung ist versteckt und daher unwirksam.

Gemäß Paragraf 41 Abs. 3 EnWG müssen Versorger Preiserhöhungen auf transparente und verständliche Weise den Verbrauchern mitteilen. Es muss für den Verbraucher leicht erkennbar sein, in welchem Umfang der Anbieter die Preise erhöhen möchte.

Der BGH konkretisierte diese Vorgabe im April 2018 und urteilte, dass bei Preiserhöhungen die alten und die neuen Preise transparent gegenübergestellt werden müssen und dass auch die Veränderungen einzelner Kostenbestandteile erkennbar sein müssen. Die Preiserhöhung hätte auf Anhieb erkennbar sein müssen.

In dem gesamten Schreiben wird nicht einmal erwähnt, dass sich die Preiserhöhung auf den Gasvertrag bezieht. Auch wird keine Vertragsnummer genannt. Es wird stattdessen von Stromzähler, Stromerzeugung und - verbrauch geschrieben.

Im Übrigen ist die Preiserhöhung völlig überhöht und nicht begründet worden. Der monatliche Grundpreis ist von 7,60€ auf 38,00€ gestiegen, dies entspricht einer Erhöhung um 500%. Preise dürfen nur im Rahmen der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung angepasst werden. Die Preiserhöhung muss sich auf eine Berechnungsgrundlage stützen, sie darf nicht willkürlich festgelegt werden. Laut AGB werden nur Kostensteigerungen weitergegeben. Es ist nicht erkennbar, welche Kosten gestiegen sind.

Es ist zu vermuten, dass die Preiserhöhung zur Gewinnsteigerung erfolgt ist. Dies ist unzulässig. Zudem ist die Preiserhöhung gem. Paragraf 315 BGB unwirksam.

Ich fordere Sie daher auf, die Erhöhung des monatlichen Grundpreises vollständig zurückzunehmen und mir innerhalb von zwei Wochen eine korrigierte Schlussrechnung für meinen Gasvertrag zukommen zu lassen und spätestens innerhalb von weiteren zwei Wochen mir das sich aus der Berücksichtigung des bisherigen Grundpreises ergebende Guthaben in Höhe von 243,20€ zu erstatten.

Als Kunde habe ich einen Anspruch auf Erstellung einer ordnungsgemäßen und richtigen Rechnung, als auch auf die Begründung der vertraglichen Forderungsgrundlage.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Erstellung einer korrigierten Abschlussrechnung mit einem monatlichen Grundpreis von 7,60€ sowie Auszahlung des daraus resultierenden Guthabens in Höhe von 243,20€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.10.2019 | 16:26
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Pistelak,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


20.10.2019 | 12:59
von Thomas Pistelak gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Korrigierte Rechnung erhalten sowie das Geld


20.10.2019 | 13:00
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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