421 Views | 17.11.2019 | 14:00 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5060031

NISSAN CENTER EUROPE GMBH Deutschland (Brühl)

Manipulation der Software

Mein Nissan ist 2017 beim ersten TÜV wegen zu hoher Abgaswerte durchgefallen. Ich bekam ihn einen Tag später mit TÜV wieder mit der Bemerkung, dass jetzt alles ok wäre, der Werkstattleiter hätte ihn sich vorher nicht angeschaut. Dann verbrauchte mein Motor zu viel Öl - ich wurde mit dem Hinweis "dieser Motor braucht halt mehr Öl" von der Vertragswerkstatt wieder nach Hause geschickt.

SCHLAGWORTE

2019 hatte ich dann einen Motorschaden - Nissan bezahlte eine geringe Kulanz - auf 4.000,00€ blieb ich sitzen. Drei Monate später blieb ich wieder liegen - der Katalysator war kaputt - wieder 1200,00€ Schaden - dann sollte er wieder über den TÜV - und kam wieder nicht drüber - Abgaswerte zu hoch. Die zu der Zeit andere Werkstatt bekam das nicht in den Griff und stellte fest, dass die Software manipuliert war - ich bekam keine Fehlermeldung angezeigt und das schon ab dem ersten TÜV. Nur mit Hilfe von der Technik beim NISSAN Stammhaus konnte letztendlich die Software zurückgesetzt und nach Austausch der Lambdasonde die Abgaswerte in den normalen Bereich gebracht werden.

Der Kundenservice bei NISSAN ist nur über ein Callcenter zu erreichen und die Rückrufe erfolgten nur nach mehrmaligem und sturen Anrufen! Man wird vertröstet und - NISSAN kümmert sich drum - nichts!

Jetzt habe ich die Nachricht, dass ich lediglich 700,00€ Entschädigung bekommen soll! Ich bin sehr enttäuscht von NISSAN und dem Kundenservice - auf keinen Fall zu empfehlen!

NISSAN steht auf dem Standpunkt, dass eine Vertragswerkstatt/Vertragsautohaus selbständig arbeitet und sie nicht für deren Fehler verantwortlich wären.

Kann mir jemand sagen, wie das Rechtsverhältnis zwischen NISSAN und einer Vertragswerkstatt aussieht und ob NISSAN nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann?

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Meine Forderung an NISSAN CENTER EUROPE GMBH Deutschland: Übernahme der Schadenskosten


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


19.11.2019 | 21:47
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Von wenigen Ausnahmen abgesehen werden Werkstätten immer eigenständig betrieben. Zwischen dem Besitzer und dem Hersteller gibt es natürlich Verträge über die Nutzung des Markennamens und etlicher anderer Dinge.

Für sie und mich als Kunden ist aber nur der Händler Ansprechpartner, nicht der Hersteller. Wir haben keinen Vertrag mit dem Hersteller sondern nur mit dem Händler.

Der Hersteller KANN sich einschalten und auch Druck auf den Händler ausüben. Ob er dies aber tut und in welchem Umfang, entscheidet er selbst.

Also nein, abgesehen von der Herstellergarantie haben sie keinerlei rechtlichen Mittel gegen den Hersteller.
Leider.

03.01.2020 | 16:16
von ReclaBoxler-5060031 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
NISSAN hat auf meine Beschwerden nicht reagiert und mir die 700€ überwiesen - damit ist der Fall für die erledigt.
Das ist mein erster und letzter NISSAN - und meine Meinung über diese Marke und der Umgang mit Kunden verbreite ich über meine sozialen Netzwerke.




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