Durch LUITPOLD BRILLEN endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 176 Views | 16.01.2020 | 20:19 Uhr
geschrieben von Clothilde Biller

LUITPOLD BRILLEN (Füssen)

Nie mehr zu einem kleinen Optiker?

Bevor ich einen Sehtest bei Luitpold Brillen in Füssen (Ostallgäu) in Anspruch nahm, bekam ich die Auskunft, dass dieser kostenlos durchgeführt wird. Nach dem Sehtest bekam ich 2 Kontaktlinsen zur Probe ausgehändigt. Zugleich ließ ich mir eine Brille in meiner neuen Sehstärke anfertigen, womit ich auch die professionelle Arbeit des Optikers würdigen wollte. Einige Tage später (12.10.2019) holte ich diese Brille ab und bezahlte sie zugleich. Danach nahm ich keine weiteren Leistungen von Luitpold Brillen mehr in Anspruch.

SCHLAGWORTE

Nach einigen Monaten (Anfang Januar 2020) erhielt ich von Luitpold Brillen zwei Briefe, mit zwei unterschiedlichen Rechnungs-Begründungen:

1. "Sicher ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, dass der Betrag in Höhe von 29,00 Euro aus Ihrer Bestellung vom 25.10.2019 zur Bezahlung ansteht."

2. "Rechnung für Verordnung und Anpassung zweier Kontaktlinsen in Höhe von 29,00 Euro. Die Ware (2 Probecontactlinsen) bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum."

Neben Internet und Großanbietern wie "f" und "a" haben es kleinere Optikergeschäfte sicher nicht leicht, doch ob sich mit derart dreisten Methoden Neukunden hinzugewinnen lassen, darf bezweifelt werden.

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Meine Forderung an LUITPOLD BRILLEN: Sofortige Rücknahme der fingierten Zahlungsaufforderung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.01.2020 | 12:13
Firmen-Antwort von: LUITPOLD BRILLEN
Abteilung: Geschäftsleitung

Stellungnahme:

Frau Biller besuchte unser Geschäft mit dem Wunsch einer neuen Brille, sowie neuen Kontaktlinsen.

Für beides ist ein aktueller Sehtest erforderlich, den wir auch durchführten und den sie kostenlos bekam, obwohl er bei dem Sonderangebot, welches sie erworben hat, dieser nicht kostenlos ist.

Für die Kontaktlinsen sind weiter Messungen notwendig wie z. B. Hornhautradien, Hornhautdurchmesser. Diese Messung ist in der Dienstleistung „Verordnung und Anpassung von Kontaktlinsen“ enthalten. Dafür berechnen wir 29. -€ und beinhaltet zusätzlich Testkontaktlinsen, einen Kontrolltermin und bei einem Erstkauf eine Verrechnung von 10. -€. Dies erklärte ich ihr vor der Messung und sie hatte keine Einwände.

Als sie die fertige Brille und die Testkontaktlinsen abholte, erklärte meine Kollegin noch einmal die Kosten der Dienstleistung für die Anpassung. Auch hier kam keinerlei Einspruch von ihr. Sie sagte, dass sie den Betrag bezahlt, sobald wir einen Kontrolltermin ausmachen und sie vorbeikommt. Leider hat sie sich nicht gemeldet und wir haben sie telefonisch auch nicht erreicht, um einen Termin zu vereinbaren.

Nachdem wir die Kundin zweimal über die Kosten informiert hatten und sie dabei keine Einwände hatte, können wir die Beschwerde überhaupt nicht nachvollziehen und sind sehr überrascht, dass sie uns eine fingierte Zahlungsaufforderung unterstellt.

Der Forderung können wir daher nicht entsprechen.

P. S.: Auch der Großanbieter „f“ nimmt für die Anpassung von Kontaktlinsen eine Gebühr von 40. -€ ( https://www.fielmann.de/kontaktlinsen/kontaktlinsenanpassung/?gclid=Cj0KCQiAvJXxBRCeARIsAMSkApoQkNdq1Fc4pL0C-zCbGuCBanWZESJbUT42bjsDMbEbNfHrwO95VPQaAga7EALw_wcB&gclsrc=aw.ds)

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Kommentare und Trackbacks (2)


20.01.2020 | 10:16
von Clothilde Biller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Inh. von Luitpold Brillen wiederspricht sich mit dem neuerlichen Schreiben vom 15.01.2020
Ich würde es akzeptieren können, wenn ihm der (kostenlose) Sehtest mit meinem alleinigen Kauf einer Brille, nicht rentabel genug erscheint.
Schließlich ging dem Optiker der Gewinn aus einer kostenpflichtigen Anpassung/Nachkontrolle (die ich nicht in Anspruch nahm) verloren.
Ebenso eine gewinnbringende Bestellung von Linsen.


20.01.2020 | 10:19
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


20.01.2020 | 13:23
von Clothilde Biller endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aus dieser Erfahrung habe ich gelernt, nie mehr auf ein intransparentes Angebot einzugehen.
Es spricht für sich, Kunden im Nachhinein mit widersprüchlichen Rechnungen (ohne Rechnungs- und Bestellnummer) und Scheinargumenten zu konfrontieren.




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