AXA Versicherung AG (Köln)
AXA gibt keine Antwort auf Schadensfall
Bestell-/Kundennummer: 831750008940
Unser Nachbar läßt an der Grenze zu uns, ich nenne es mal nach meiner privaten Ansicht und Meinung nach, einen "Urwald", herüberwachsen, im erhelblichen Umfang und das schon schätzungsweise ungefähr 20 Jahre lang.
Pflegemaßnahmen zur Beseitigung werden verweigert.
Laut Gerichtsurteil muss er einen Teilbetrag der Kosten der enstandenen Wurzelschäden in einen bestimmten Bereich ersetzten.
Die AXA Versicherung hat sich daraufhin bei mir gemeldet.
Eine Bestätigung der AXA auf Kostenübernahme des Teilbetrags fehlt völlig, was völlig unüblich ist.
Weil der Nachbar meiner privaten Ansicht und Meinung nach, als nicht mehr vertrauenswürdig eingestuft werden kann, durch Erfahrung, habe ich die AXA Versicherung am 28.02.2020 angeschrieben, ob man den Schadensanteil ausbezahlen kann.
Bis heute den 5.03.2020-13.06 Uhr ist keine Antwort durch die AXA Versicherung ergangen.
Es ist zu erwarten das die AXA Versicherung, unter anderem, die Antwort auf mein Anschreiben vom 28.02.2020, schuldig bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Schmid
13.03.2020 | 15:38
Abteilung: Social Media Team
Guten Tag Herr Schmid,
vielen Dank für Ihre Bewertung.
Geben Sie uns die Gelegenheit, persönlich mit Ihnen in den Austausch zu treten, so dass wir nachvollziehen können, was hier genau passiert ist.
Schicken Sie uns Ihre Kontaktdaten und Ihre Schadennummer an dialogaxa.de. Wir setzen uns dann persönlich mit Ihnen in Verbindung.
Bitte nutzen Sie zur sicheren Übermittlung Ihrer persönlicher Daten alternativ auch gerne unser Kontaktformular und wählen als Betreff ausschließlich „Sonstiges" aus: https://bit.ly/2G8xuck.
Bitte beziehen Sie sich zur besseren Zuordnung auf 'ReclaBox'.
Beste Grüße aus Köln, Ihr AXA-Feedback Team
Wenn ich mich nicht irre hat jede Versicherung die Plicht Geschädigte zu informieren wenn ein Schaden vom vermeidlichen Verusacher gemeldet wurde
bei der Versicherung (es handelt sich um die sogennannte Obliegenheitspflicht der Versicherung).
Dies ist von der AXA Vericherung über 4 Jahre lang nicht getätigt worden.
Natürlich wurde genau diese Frage warum ich nicht informiert wurde, im Schreiben von mir vom 28.02.2020 bei der AXA angefragt, auch vermutlich deshalb wurde dieser von der AXA nicht beantwortet.
Offensichtlich, und nach meiner privaten Meinung und Ansicht nach, kann man daraus einen gesetzeswidrigen Vorteil erlangt bzw. erlangen wollen.
Das jetzige Antwortschreiben der AXA auf mein Schreiben vom 28.02.2020 ist als unkoperativ zu bewerten, obwohl die Gesetzeslage in meinem Schreiben vom 28.02.2020 allgemein verständlich dargestellt wurde, wird weiterhin beharrlich, die AXA in Ihrem jetzt Namenlosen Schreiben vom 15.02.2020 meiner privaten Ansicht nach auf gesetzeswidrigen Regelungen. (die meiner privaten Ansicht und Meinung nach als gesetzlich wirken sollten)
Wie gesetzlich einwandfrei vorzugehen ist/ wurde der AXA Versicherung mit meinem Schreiben vom 28.02.2020 mitgeteilt.
Überhaupt gab es durch die AXA nur eine Antwort auf mein Schreiben vom 28.2.2020 und zwar auch nur durch die Fallmeldung bei Reclabox.
Dieses mal gab es auch keinen Mitarbeiternamen im Antwortschreibender AXA mehr im Antwortschreiben vom 15.03.2020 der AXA, Warum wohl?