262 Views | 16.05.2020 | 12:01 Uhr
geschrieben von Ines Blank

Deutsche Bahn AG (Berlin)

DB gewährt kein Storno, obwohl Reise Corona-bedingt nicht möglich

Bestell-/Kundennummer: 98437249 / 49984386

Acht Tage vor meiner Kurmaßnahme, die am 20.5. begonnen hätte, habe ich erfahren, dass diese wegen COVID-19 nicht stattfinden darf. Das Bahn-Ticket wurde am 27. April gebucht. Der Anruf bei der Deutschen Bahn am 12.5. ergab: STORNO ABGELEHNT!

73,90 EUR für eine Fahrt für meine 6-jährige Tochter und mich, die nicht stattfinden wird, weil die Kurmaßnahme wegen COVID-19 auf unbestimmte Zeit abgesagt werden musste. Die Deutsche Bahn hat am Telefon nichts als Unverständnis übrig. "Dafür können WIR doch nichts! ", lässt die kurz angebundene DB-Kundenservicemitarbeiterin verlautbaren. Und was kann man als Zugreisender dafür, der wegen COVID-19 die Reise nicht antreten kann?

SCHLAGWORTE

Fakt ist: es wurde keine Leistung von der DB erbracht. Das Minimum wäre deshalb ein Gutschein für den Zeitpunkt gewesen, wenn die Kurmaßnahme erfolgt. Aufgeschoben ist schließlich nicht aufgehoben! Aber die DB stellt sich auf stur. Das ist ein erbärmliches Maß an Kundenorientierung und bestätigt das Bild von diesem Unternehmen, das sich damit ganz unverfroren und dreist an einer Mutter und ihrem Kind bereichert!

Fazit: Wenn bei einem wegen COVID-19 verschuldeten Reiseabbruch nicht mal ein Hauch von Kulanz seitens der DB angewendet wird, ist das ein Skandal! Ich erwarte die vollständige Rückerstattung meines Zugtickets!

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Vollständige Rückerstattung des Zugtickets


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


16.05.2020 | 15:21
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Was kann denn die Deutsche Bahn dafür, dass ihre Kur ausfällt?
Fassen wir mal zusammen:

1. Obwohl der Reisetag noch nicht ist unterstellen Sie das keine Leistung erbracht sei? In die Zukunft gucken ist schon eine Kunst. Bleiben wir mal bei der Realität, fährt der Zug erbringt die DB auch ihre Leistung.
2. Die Reise kann dennoch angetreten werden, unabhängig von der Kur
3. Wenn das Ticket vor dem 13.03.2020 gebucht worden ist, kann es flexibel bis zum 31.10.2020 genutzt werden.
4. Sollte der Zug ausfallen, gelten die allgemeinen Fahrgastrechte.

Und bevor ich es vergesse, die Deutsche Bahn wird hier nicht antworten

06.06.2020 | 13:43
von Ines Blank noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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