weg.de (München)
Widerrechtliche Bearbeitungsgebühr
Bestell-/Kundennummer: Buchungsnummer 1495215454
COMVEL GmbH competence & service in travel
Da ich bis jetzt auf meine Schreiben vom 27.04.2020 und vom 26.05.2020 noch keine Antwort erhalten habe, setze ich diese Beschwerde in die ReclaBox.
Hiermit fordere ich meine restlichen 30,00 EUR ein, welche sie widerrechtlich als "Bearbeitungsgebühr" einbehalten haben. Diese "Bearbeitungsgebühr" haben sie für die Stornierung meiner Reise unter der Buchungsnummer 1495215454 einbehalten. Storniert wurde von der Fluggesellschaft.
Es dürfen von Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und Reisevermittler von ihren Kunden keine Bearbeitungsgebühren für die Stornierung, die Umbuchung oder den Nichtantritt einer Reise verlangen. Kunden haben ein gesetzliches Recht darauf, eine gebuchte Reise zu stornieren. Die Abwicklung einer Stornierung ist deshalb eine Tätigkeit, zu der ein Veranstalter oder eine Fluggesellschaft oder ein Reiseveranstalter als Hauptvertragspartner des Kunden ohnehin verpflichtet sind. Dafür dürfen sie kein gesondertes Entgelt verlangen. Das gilt genauso für einen Reisevermittler, wenn dieser die Abwicklung für die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter übernimmt. Eine solche "Bearbeitungsgebühr" ist eine unzulässige Vertragsstrafe.
Das gilt umso mehr, wenn der Anbieter die Reise selbst storniert hat.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Alle Anbieter, welche unter COMVEL GmbH firmieren, meide ich.
Warum muss man Reisen, Flüge Unterkunft usw. immer im voraus bezahlen? Das gehört abgeschafft!