Durch Reifenleader - TYRES INTERNATIONAL SLU endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 168 Views | 10.12.2020 | 10:21 Uhr
geschrieben von Liubov Zelinskij-Zunik

Reifenleader - AD TYRES INTERNATIONAL SLU (Andorra la Vella)

Reifen mit falschem DOT

Bestell-/Kundennummer: Bestellungsnummer: 9514422

Ich bin Rechtsanwältin und habe für meinen Mandanten die Reifen reklamiert, weil der DOT nicht 2017 - wie bestellt- sondern 2014 war.

Der reifenleader beruft sich auf seine AGB-Regelung : "Wird bereits montierte Ware reklamiert, werden die zu beanstandenden Produkte zum Hersteller zur Prüfung eingeschickt… .“ Mein Mandant soll die Reifen zur Prüfung an den Hersteller senden. Dass der DOT 2014 ist, steht auf dem Reifen. Daher frage ich mich, was soll dann die Prüfung beim Hersteller bezwecken?

Der Onlineshop hat seinen Sitz in Andorra. D. h., wenn ein Kunde ein Problem hat, kann er nichts machen.

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Meine Forderung an Reifenleader - AD TYRES INTERNATIONAL SLU: 136,58 € Minderung des Kaufpreises und 81,43 € Rechtsanwaltsgebühr


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.12.2020 | 10:21
Firmen-Antwort von: Reifenleader - AD TYRES INTERNATIONAL SLU
Abteilung: Online Sales

Guten Tag,

bereits montierte rodukte können wir leider nicht zurückenehmen.

Bei einer falschen Lieferung, sollten Sie uns auch umgehend informieren.

Wir können leider die falsch geliferten Reifen nicht rückerstatten.

MfG

Kritin, ReifenLeader

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Kommentare und Trackbacks (2)


10.12.2020 | 16:47
von Liubov Zelinskij-Zunik noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das ist keine Antwort. Es ging nicht darum, dass mein Mandant die Reifen zurückgeben will, sondern darum, dass die DOTAngaben nicht stimmen und mein Mandant verlangt deswegen eine Kaufpreisminderung. Denn die Reifen sind 3 jahre älter als eingegeben. Ein Kunde ist nicht verpflichtet, die DOTAngaben zu überprüfen, weil dafür Fachkenntnisse notwendig sind. Der Verkaüfer muss die Angaben überprüfen, bevor er liefert (was steht im Lieferschein?). Die Firma arbeitet nicht konform mit dem deutschen Verbraucherkaufsrecht.


14.12.2020 | 10:11
von Liubov Zelinskij-Zunik endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nicht gelöst
Freundliche Grüße




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