175 Views | 17.03.2021 | 14:38 Uhr
geschrieben von Andrej Göring

Regionale EnergieWerke GmbH (Düsseldorf)

Versteckte, nicht mitgeteilte und übertriebene Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: REW-16943

Preiserhöhung um 34 % wurde versteckt angekündigt. Fehlende formal korrekte Mitteilung über die Preiserhöhung. Die Preiserhöhung ist nicht zulässig.

Wie ich Ihnen bereits in meinem Widerspruch erläutert habe, verstößt Ihr Schreiben vom 30.12.2019, in der Sie die Preiserhöhung angekündigt haben, gegen §41 (3) EnWG.

SCHLAGWORTE

Sie haben weder im Betreff Ihres Schreibens noch im Text auf „transparente und verständliche Weise“ die Preiserhöhung mitgeteilt. Zudem wurde ich über die Preiserhöhung fristgemäß weder schriftlich noch per E-Mail informiert. Das Gegenteil nachzuweisen obliegt Ihrem Unternehmen. Diese Auffassung teilt auch der Schlechter von der Schlichtungsstelle Energie e. V., in dem er Ihnen in der E-Mail vom 18.02.2021 mitgeteilt hat, ich zitiere: “…Der Nachweis über den tatsächlichen Zugang eines Postschreibens oder einer E-Mail obliegt in diesem Fall Ihrem Unternehmen“. Auch ist die Preiserhöhung an sich mit dem Inhalt des Schreibens selbst für einen verständigen Verbraucher kaum nachvollziehbar bzw. sinnvoll überprüfbar.

In ähnlich gelagerten Fällen wie dem der 365 AG und der ExtraEnergie aus den Jahren 2013 und 2014 hat u. a. das Landgericht Düsseldorf (AZ: 12 O 177/14) und das Amtsgericht Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) zu Gunsten der Verbraucher entschieden.

Außerdem bezweifle ich, dass die Preiserhöhung rechtmäßig ist. Ich bin der Ansicht, dass Sie Ihren Gewinnanteil mit dieser Preiserhöhung steigern. Ein solches Vorgehen ist nicht zulässig. Nur unvermeidbare Kostensteigerungen ohne Erzielung eines zusätzlichen Gewinns dürfen an die Kunden weitergegeben werden. Zudem müssen die Kostensenkungen ebenfalls berücksichtigt werden wie Kostensteigerungen. Näheres erfahren Sie auf verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhoehung-strom/.

Vor diesem Hintergrund erwarte ich Beendigung der Belieferung zum 31.03.2021, Erstellung einer Schlussrechnung zu den ursprünglich vereinbarten Tarifkonditionen und Erstattung des Differenzbetrages auf das Ihnen bereits mitgeteilte Konto bis zum 31.03.2021.

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Meine Forderung an Regionale EnergieWerke GmbH: Erstattung des Differenzbetrages zwischen dem überhöhten und ursprünglichen Tarif.


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Kommentare und Trackbacks (4)


24.03.2021 | 16:28
von Andrej Göring noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Unternehmen hat sich noch nicht gemeldet.


17.04.2021 | 21:02
von Andrej Göring noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.05.2021 | 22:18
von Andrej Göring noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.11.2021 | 00:44
von Andre Bley | Regelverstoß melden
Ja, ganz genau wie bei mir.
Nur dass ich von dieser +238% Grundpreiserhöhung erst jetzt erfuhr.
Bei mir war es ebenfalls ein Schreiben vom 30.12.2019

Andre



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