Hermes Germany GmbH (Hamburg)
Transportschaden Kaffeevollautomat - Hermes verweigert Zahlung
Bestell-/Kundennummer: Schaden #1031433327 vom 22.02.2021
Ich habe einen Kaffee Vollautomaten in eine Fachwerkstatt für Kaffee Vollautomaten nach Lübeck versendet.
Die Kaffeemaschine war optisch in einwandfreiem Zustand, was eine Zeugin bestätigen kann, die mir beim Verpacken in den Originalkarton geholfen hat. Die Maschine war rundherum in Styropor verpackt. Zusätzlich habe ich den Karton noch in einen Schwerlast Müllbeutel verpackt, dass er besser geschützt ist.
Bei Ankunft in Lübeck konnte man auf den ersten Blick nach Aussage der Fachwerkstatt keinen äußerlichen Schaden feststellen, die Plastikumhüllung war nicht beschädigt. Beim weiteren auspacken aber wohl der Karton auf der li vorderen Seite leicht eingedrückt, der Kaffeevollautomat aber sehr stark beschädigt. Die ganze vordere Seite ist eingedrückt und die ganze Bedienungseinheit defekt, was einen Totalschaden bedeutet.
Nach Aussage von der Fachwerkstatt eindeutig ein Transportschaden!
Ich habe dann die Fotos und eine Schadensmeldung an Hermes gesendet. Ca. vier Wochen später dann die Antwort, das anhand der Fotos ja kein Schaden an der Verpackung zu sehen sei und es sich deshalb nicht um einen Transportschaden handeln würde und Hermes nicht haften würde.
Ich habe sofort Widerspruch eingelegt, aber bis heute keine Antwort erhalten.
Ich finde dieses Verhalten von Hermes absolut skandalös, entweder sind die Sachen nicht sachgemäß verpackt oder wie in meinem Fall, nur weil das Paket nicht genügend beschädigt sei, würde man den Schaden nicht übernehmen.
Was für eine Logik? Wenn etwas aus großer Höhe herunterfällt oder drauffällt, wirkt doch die ganze Kraft auf den Inhalt des Paketes, da muss es nicht beschädigt sein!
Was ich auch unmöglich finde, der Empfänger, als die Fachwerkstatt für Kaffeevollautomaten, wurde nie um Stellungnahme gebeten.
Ich fordere die Erstattung des Kaufpreises der Kaffeemaschine, siehe eingereichte Rechnung, auf die noch Garantie war, sowie meine erstandenen Kosten der Rücksendung zu mir, da sich ja einen Totalschaden handelt und eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde.
Muss man das ganze erst einem Rechtsanwalt übergeben?
26.05.2021 | 09:37
Abteilung: Social Service
Hallo Brigitta Helk,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Es tut uns Leid, dass Sie keine zufriedenstellende Antwort unsererseits erhalten haben.
Schicken Sie uns bitte eine Mail mit allen Infos an socialmediahermesworld.com.
Dies bitte unter dem Betreff "ReclaBox 226429", dann klären wir es gerne.
Herzliche Grüße aus Hamburg,
Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH
Danke ReclaBox, das es Euch gibt!