243 Views | 02.11.2021 | 16:32 Uhr
geschrieben von Albrecht Braig
Preiserhöhung trotz Festpreis Kündigung während der Laufzeit mit nur 10 Tagen Frist.
Ich habe am 01.04.2021 einen Vertrag mit Festpreis-Bindung bei Enstroga abgeschlossen.
Außer Steuern, Abgaben und andere hoheitliche Belastungen darf der Gaspreis nicht erhöht werden. Eingeschränkte Preisgarantie genannt.
Trotz der eingeschränkten Preisgarantie wurde mir am 27.19.2021 eine E-Mail geschickt. Darin wird eine Gaspreiserhöhung von 4,87 auf 17,2 Cent je kw/h angekündigt.
Vor diesem Hintergrund können wir nicht länger darauf verzichten, Ihren Arbeitspreis zum 01.11.2021 anpassen.
Nach mehrmaligem Widerspruch hat Entsroga mir am Freitag dem 29.10.2021 zum 10.11.2021 mit nur 12 Tagen Kündigungsfrist gekündigt.
Einen neuen Gasversorger kann man in 10 nicht finden.
Meine Forderung an ENSTROGA AG:
Weiterführung des Vertrages wie abgeschlossen.
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Wurde Ihnen also hier innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, so haben sie ein Anrecht auf die Fortführung des Vertrages. Weigert sich das Unternehmen, können sie es darauf verklagen oder aufgrund der Zeitkritikalität der Lieferung mit Gas, hinterher entsprechenden Schadenersatz fordern, wenn sie jetzt durch die neuen Abschluss eines Vertrages Mehrkosten haben.
Ilegale Kündigung
Ilegale Preiserhöhung (Festpreisvertrag).
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