199 Views | 24.04.2022 | 19:38 Uhr
geschrieben von Katrin Hillebrandt

O2 (München)

Mahnungen und Kontopfändung; obwohl ich keinen Vertrag besitze!

Ich habe vor gut eineinhalb Jahren einen Mobilfunkvertrag mit Handy bei O2 beantragt, dieser wurde postalisch abgelehnt.

SCHLAGWORTE

Auf einmal bekomme ich Rechnungen von O2 über einen monatlichen Betrag von 14,99 €! Wie kann das angehen, wenn der von mir gewünschte Vertrag von O2 abgelehnt wurde? Ich habe nicht mein Einverständnis gegeben; einen anderen Vertrag zu bekommen! Schriftliche Anfragen wurde nicht beantwortet.

Mahnungen kamen scheinbar nicht alle bei mir an, denn irgendwann kam ein Schreiben vom Amtsgericht, mein Widerspruch hat die Post irgendwo verschlampt und kam nie an! (Ja, die Post verschlampt tatsächlich Briefe, meine Eltern und ich haben es ausprobiert, zwei Einschreiben mit Unterschrift kamen nie bei mir an und Post; die ich versendete, kam bei Freunden, Familie bzw. sogar andere wichtige Unterlagen beim Empfänger nie an).

Nun kam es zur Kontopfändung bzw. Kontosperrung, da ich den Betrag nicht aufbringen kann. (Und natürlich auch nicht möchte, ich habe schließlich keinen Vertrag dort und natürlich auch keine SIM-Karte in meinem Besitz).

Ich rief nach Erhalt des Briefes sofort bei der Rechtsanwaltsgesellschaft an, um den Fall zu schildern. Ich wurde angeblafft, man hat mich ständig unterbrochen und mich nicht angehört, mich dann wiederum beim Versuch auch mal zu Wort zukommen angeschnauzt, "dass ich doch gefälligst ausreden lassen solle!" Na klar, damit ich gar nicht zum Zug kommen und klein geredet werden kann.

Irgendwann, nach langem hin und her, hieß es dann, wir werden bei O2 nachfragen. Ein Tag später hatte ich eine E-Mail vom Anwalt in meinem Spamordner, (bei der E-Mail-Adresse kein Wunder, dass die dort landet und als Spam betrachtet wird), dort hieß es sie könnte meine Einwände nicht mehr berücksichtigen. Und ich soll die Forderung zahlen und Pfändung bleibt so lange bestehen.

Darauf rief ich bei der Polizei an um zu fragen, was ich machen könne. Anzeige gegen O2 stellen wäre eine Option, aber auf alle Fälle einen Anwalt einschalten. Anzeige ist rausgegangen und am Montag, den 11.04.2, hatte ich einen Rechtsanwaltstermin, obendrein ist der Verbraucherschutz informiert worden.

Unglaublich aber wahr, vor einigen Jahren hatte ich das Problem mit O2 bereits schon einmal, konnte dieses damals aber früh genug klären, bzw. habe ich nach einem Schreiben meinerseits nie wieder was gehört.

Ebenfalls hat eine Googlesuche ergeben, dass dieses gang und gäbe bei O2 ist, wie man sogar mehrfach in der hauseigenen Community nachlesen kann.

hiermit fordere ich O2 auf, mir sämtliche Unterlagen zukommen zulassen und mit sofortiger Wirkung die Kontopfändung und die Forderung zurückzunehmen! Ihr Unternehmen hat meinen gewünschten Vertrag damals abgelehnt und ich wollte nie einen anderen Vertrag als den von mir beantragten haben.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an O2: Sofortige Rücknahme des Titels/der Forderung und Zusendung sämtlicher Unterlagen


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


15.07.2022 | 16:09
von Andre Burghardt | Regelverstoß melden
Ich habe das selbe Problem. Ich nutze seit fast 2 Jahren nur Vodafone und soll für einen O2 vertrag zahlen den ich gar nicht habe.

Mein Anwalt meinte aber schon ich wäre nicht der einzige. Scheint eine Masche von O2 zu sein, dass Kunden welche mal einen Vertrag mit denen hatten nun plötzlich Rechnungen für Verträge kriegen welche überhaupt nicht existieren.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!