216 Views | 21.04.2022 | 12:27 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2986151

Bogner homeshopping GmbH & Co. KG (Nürnberg)

Keine Kaufempfehlung für Bogner

BOGNER Jacke, Bogner Kollektion, Bogner Service, Bogner Managerin.

Keine Kaufempfehlung für Bogner.

SCHLAGWORTE

An einer Bogner Winterjacke aus dem Hochpreissegment zeigte sich ein Sachmangel. Den Mangel teilten wir dem Unternehmen Bogner mit. Es fand ein E-Mailaustausch statt in dem wir auch mitteilten keinen Kaufbeleg für die Jacke mehr zu besitzen und lieferten wunschgemäß weitere Fotos von der Jacke.

Das Unternehmen Bogner bat uns um Einsendung der Jacke auf eigene Kosten, in Kenntnis des Sachmangels, dass kein Kaufbeleg beigefügt werden kann, vor allem in Kenntnis des Modells mit der Resonanz des Modelljahres.

Nach mehreren Wochen fragten wir den Bearbeitungssachstand, leider ergebnislos, an.

Am 20.04 22 erhielten wir die Jacke zerknüllt, ohne Verpackung, in einem viel zu kleinen Karton zurück. Eingesendet wurde die Jacke von uns fach-und sachgerecht.

Das Begleitschreiben war ein Textbaustein der zum Inhalt hat, dass das Unternehmen Bogner davon ausgeht, dass die Jacke ohne Kaufbeleg sich aus dem gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes befindet.

Die Begründung der zweizeiligen Stellungnahme hat somit u. a. zur Folge, dass der Endverbraucher sich bei dem Kauf eines Bogner Produktes von dem Einzelhändler das Modelljahr bestätigen lassen muss, um im Rahmen des Gewährleistungsanspruches zu bleiben.

Ich nahm fernmündlichen Kontakt mit Bogner auf. Die Unterzeichnerin Retums "Managerin" Frau F. war die Gesprächsteilnehmerin.

Das Resümee des Telefonates ist, wenn die Bearbeiterin Frau F. als "Managerin" bei Bogner fungiert, dann bleibt für uns keine weitere Frage offen. Aus gemachter Erfahrung ist das Bogner-Produkt dann tatsächlich nur so gut wie sein absolut schlechter Service und den nicht tolerierbaren Umgangsformen.

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Meine Forderung an Bogner homeshopping GmbH & Co. KG: Einen dem Hochpreissegment entsprechenden Service.


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Kommentare und Trackbacks (3)


22.04.2022 | 09:33
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Sie schreiben: "Das Begleitschreiben war ein Textbaustein der zum Inhalt hat, dass das Unternehmen Bogner davon ausgeht, dass die Jacke ohne Kaufbeleg sich aus dem gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes befindet.

Die Begründung der zweizeiligen Stellungnahme hat somit u. a. zur Folge, dass der Endverbraucher sich bei dem Kauf eines Bogner Produktes von dem Einzelhändler das Modelljahr bestätigen lassen muss, um im Rahmen des Gewährleistungsanspruches zu bleiben. "

Ihre Schlussfolgerung ist falsch.

Die Folge ist, dass der Endverbraucher auch beim Kauf eines Bogner Produkts den Kassenbeleg aufheben sollte, um den Kaufzeitpunkt (und somit den Beginn der Gewährleistungsfrist) nachweisen zu können. / Das Modelljahr der Kollektion ist dann völlig unerheblich. Denn wenn Sie aus welchen Gründen auch immer den Kassenbeleg schon nicht mehr haben, was passiert dann mit der "Bestätigung" des Einzelhändlers?

Und wenn Bogner als Unternehmen selbst schon nicht in der Lage ist, das Modelljahr seiner Kollektion zu erkennen, dann wird man auch sicherlich irgendeine "Bestätigung" des Einzelhändlers nicht akzeptieren.

Am Rande gefragt: Wieviele Monate nach Kauf hat sich denn der Sachmangel überhaupt gezeigt?

17.05.2022 | 10:56
von ReclaBoxler-2986151 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.05.2022 | 10:22
von ReclaBoxler-2986151 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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