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275 Views | 07.09.2022 | 22:20 Uhr
geschrieben von Cristina Heuser
Bestell-/Kundennummer: ayou-139-180779688
Ich habe am 23.07.2022 zwei Paar Schuhe zur Auswahl von About You bestellt. Und ein Paar davon zurückgeschickt. Ich bekam eine E-Mail, dass sich die Retoure auf dem Rückweg befindet. Am 6. September bekam ich eine Mahnung von About You, dass die Zahlung für den zurückgeschickten Artikel nicht verbucht werden konnte. Ich kontaktierte About You per Telefon.
Dort wurde mir gesagt, dass der Artikel wohl im Lager verloren vergangen ist. Ich sollte dann eine Erklärung für Vollretourenverlust ausfüllen, was natürlich nicht mehr geht, da ich keine Sendungsnummer mehr habe. Habe About You das Problem geschildert und immer noch keine Antwort erhalten, und soll jetzt, obwohl es deren Schuld ist den Artikel von 97,40 EUR bezahlen.
Meine Forderung an ABOUT YOU GmbH:
Erstattung der Retoure.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ansonsten und vor allem ganz generell sollte man selbstverständlich den Einlieferungsbeleg so lange aufbewahren, bis die Gutschrift erfolgt ist. Mit dem Einlieferungsbeleg fällt es sehr viel leichter, die fristgerechte Rücksendung des Artikels nachzuweisen. Alternativ kann man dies selbstverständlich auch auf anderen Wegen beweisen.
Welche anderen Wege wären ein Beweis?
Man kann den Händler fragen, ob er evtl. die Kopie des Retourenlabels hat. Dann wäre ein Rücksendenachweis noch machbar.
Lenkt der Händler nicht ein, so bleibt nur der Rechtsweg und ob das Gericht einen Zeugen, der nun plötzlich benannt wird, als valide anerkennt, ist zweifelhaft. Versuchen kann man es natürlich. Aber die Gerichte werden immer mehr mit angeblichen Zeugen konfrontiert und reagieren inzwischen recht sensibel. Also hohes Prozessrisiko.
Warum nur wirft man den Einlieferungsbeleg einfach weg?
Übrigens wurde das Widerrufsrecht im Onlinehandel nicht deshalb geschaffen, damit sich Kunden Ware zur "Auswahl" bestellen.
Beschwerde ist gelöst