Startseite > Online Shops > Mode > ABOUT YOU > gelöste Beschwerde-Nr.: 238129
Durch ABOUT YOU gelöste Beschwerde. | 275 Views | 07.09.2022 | 22:20 Uhr
geschrieben von Cristina Heuser

ABOUT YOU GmbH (Hamburg)

Schreiben Retoure nicht gut

Bestell-/Kundennummer: ayou-139-180779688

Ich habe am 23.07.2022 zwei Paar Schuhe zur Auswahl von About You bestellt. Und ein Paar davon zurückgeschickt. Ich bekam eine E-Mail, dass sich die Retoure auf dem Rückweg befindet. Am 6. September bekam ich eine Mahnung von About You, dass die Zahlung für den zurückgeschickten Artikel nicht verbucht werden konnte. Ich kontaktierte About You per Telefon.

Dort wurde mir gesagt, dass der Artikel wohl im Lager verloren vergangen ist. Ich sollte dann eine Erklärung für Vollretourenverlust ausfüllen, was natürlich nicht mehr geht, da ich keine Sendungsnummer mehr habe. Habe About You das Problem geschildert und immer noch keine Antwort erhalten, und soll jetzt, obwohl es deren Schuld ist den Artikel von 97,40 EUR bezahlen.

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Meine Forderung an ABOUT YOU GmbH: Erstattung der Retoure.


 
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Kommentare und Trackbacks (6)


08.09.2022 | 08:21
von ReclaBoxler-1437251 | Regelverstoß melden
Wenn Sie die Rücksendung nicht durch den Einlieferungsbeleg nachweisen können, kann der Händler nichts erstatten.

09.09.2022 | 21:06
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Der Händler kann selbstverständlich auch ohne Vorlage eines Einlieferungsbeleg den Kaufpreis erstatten. Laut Schilderung hat der Händler hier ja selbst zugegeben, dass die Retoure in seinem eigenen Lager verloren gegangen ist. Hier sollte es über eine entsprechende Erstattung keine Diskussion geben müssen.

Ansonsten und vor allem ganz generell sollte man selbstverständlich den Einlieferungsbeleg so lange aufbewahren, bis die Gutschrift erfolgt ist. Mit dem Einlieferungsbeleg fällt es sehr viel leichter, die fristgerechte Rücksendung des Artikels nachzuweisen. Alternativ kann man dies selbstverständlich auch auf anderen Wegen beweisen.

09.09.2022 | 22:29
von ReclaBoxler-1437251 | Regelverstoß melden
"Dort wurde mir gesagt, dass der Artikel wohl im Lager verloren vergangen ist. " Wohl! Vermutung, nicht Eingeständnis.

Welche anderen Wege wären ein Beweis?

10.09.2022 | 06:40
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Zeugen könnten natürlich ebenfalls als Beweismittel fungieren.

10.09.2022 | 07:25
von ReclaBoxler-1437251 | Regelverstoß melden
Guten Morgen. :-)
Man kann den Händler fragen, ob er evtl. die Kopie des Retourenlabels hat. Dann wäre ein Rücksendenachweis noch machbar.

Lenkt der Händler nicht ein, so bleibt nur der Rechtsweg und ob das Gericht einen Zeugen, der nun plötzlich benannt wird, als valide anerkennt, ist zweifelhaft. Versuchen kann man es natürlich. Aber die Gerichte werden immer mehr mit angeblichen Zeugen konfrontiert und reagieren inzwischen recht sensibel. Also hohes Prozessrisiko.

Warum nur wirft man den Einlieferungsbeleg einfach weg?

Übrigens wurde das Widerrufsrecht im Onlinehandel nicht deshalb geschaffen, damit sich Kunden Ware zur "Auswahl" bestellen.

12.09.2022 | 16:26
von Cristina Heuser gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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