99 Views | 24.02.2023 | 15:33 Uhr
geschrieben von Gottfried Hartmann
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 1011249
SENEC ist gemäß § 40 EnWG verpflichtet, bis sechs Wochen nach Jahresende die Cloudabrechnung für das Vorjahr zu erstellen, will damit aber erst in der 2. Aprilhälfte 2023 beginnen.
Mein Guthaben von Stromnetz Berlin, das an SENEC ausgezahlt wurde, wird nicht innerhalb der vorgesehenen Frist von 14 Tagen ausbezahlt.
Fristen werden trotz Mahnung nicht eingehalten.
Meine Forderung an SENEC GmbH:
Auszahlung des Guthabens.
Firmen-Antwort ausstehend seit
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