99 Views | 24.02.2023 | 15:33 Uhr
geschrieben von Gottfried Hartmann

SENEC GmbH (Leipzig)

Verzug bei Jahresabrechnung

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 1011249

SENEC ist gemäß § 40 EnWG verpflichtet, bis sechs Wochen nach Jahresende die Cloudabrechnung für das Vorjahr zu erstellen, will damit aber erst in der 2. Aprilhälfte 2023 beginnen.

Mein Guthaben von Stromnetz Berlin, das an SENEC ausgezahlt wurde, wird nicht innerhalb der vorgesehenen Frist von 14 Tagen ausbezahlt.

Fristen werden trotz Mahnung nicht eingehalten.

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Meine Forderung an SENEC GmbH: Auszahlung des Guthabens.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


03.03.2023 | 16:29
von Gottfried Hartmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Senec hat sich bnei mir gemeldet und mitgeteilt, dass es technische Gründe gäbe, die sie daran hinderten, die Abrechnung früher zu erstellen. Es handelt sich um einen Textbaustein, ohne auf den konkreten Fall einzugehen.




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