78 Views | 12.04.2023 | 08:34 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3925551
Habe GLS eine Abstellerlaubnis erteilt, Paket wurde angeblich abgestellt jedoch nicht aufzufinden.
Keine Information seitens GLS, ob es wirklich an der richtigen Stelle abgestellt wurde.
Keine Reaktion auf E-Mail.
Wenn man eine Abstellerlaubnis erteilt hat man laut Händler kein Recht auf Reklamation, dass das Paket nicht angekommen ist. Somit braucht GLS auch einfach nicht mehr das Paket zuzustellen.
Meine Forderung an GLS Germany:
Erstattung meines Kaufpreises in Höhe von 259,99 EUR.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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