Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 166 Views | 19.06.2023 | 11:37 Uhr
geschrieben von Reinhold Herrmann

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Guthaben nicht ausgezahlt, kein Zugang zu "Mein E.ON"

Bestell-/Kundennummer: X2013720285

Nachdem die Jahresabrechnung Strom/Gas/Wasser mit einiger Verspätung am 23.05.2023 zugestellt wurde, wies diese ein Guthaben von 2.034,64 € aus.

SCHLAGWORTE

Es wurde gefragt, auf welches Bankkonto dieses überwiesen werden sollte. In meinem Einschreiben vom 24.05.2023 habe ich dieses mitgeteilt und die zweiwöchige Frist gesetzt.

Zitat Verbraucherzentrale: "Ist das Guthaben höher als der nächste Abschlag, muss die Differenz binnen zwei Wochen ausgezahlt oder auf Ihr Bankkonto überwiesen werden. Eine bloße Gutschrift auf dem "Kundenkonto" des Unternehmens genügt nicht. Durch eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das am 27. Juli 2021 in Kraft getreten ist, sind Energieanbieter nun ausdrücklich verpflichtet, binnen zwei Wochen ein Guthaben auszuzahlen. Dies gilt auch für Guthaben in Schlussrechnungen."

Bis heute, 17.06.2023, ist nichts auf meinem Bankkonto eingegangen.

Ferner kann ich seit geraumer Zeit nicht über den Onlinezugang "Mein E.ON" einloggen, was ich in zahlreichen Telefonaten, Mails und auch noch in oben genanntem Einschreiben kund getan habe. Dazu erfolgt bis heute keine Reaktion.

Im Gegenteil, es wird in allen Schreiben immer wieder darauf hingewiesen, dass es so bequem ist, Abschläge zu ändern, das Kundenkonto einzusehen etc. - für mich leider nicht!

Angeblich ist das Vertragskonto schon registriert, Anforderung eines neuen Passwortes läuft aber ins Leere. Im Spamordner ist nichts!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Zügige Erstattung meines Guthabens, Ermöglichung des Onlinezugangs "Mein E.ON"


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.06.2023 | 11:37
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Reinhold,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Bitte entschuldigen Sie, dass wir Ihr Anliegen noch nicht für Sie geklärt haben. Wir haben unsere Kolleginnen und Kollegen gleich darüber informiert und dort gebeten, alle offenen Punkte für Sie zu klären. Diese melden sich dann anschließend mit mehr Informationen wieder bei Ihnen zurück.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (4)


22.06.2023 | 16:44
von Reinhold Herrmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute 22.06.23 keinerlei Reaktion seitens EON. Was ist eigentlich so schwierig daran, mir mein Guthaben auf das bekannte Bankkonto zu erstatten?
Sollte diese Woche immer noch keine Erstattung erfolgen, werde ich die Verbraucherzentrale einschalten.


23.06.2023 | 16:22
von Reinhold Herrmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Letzte Mahnung zur Auszahlung meines Guthabens
- Beschwerde-Nr. 243355 bei reclabox.com
- Mein Einschreiben vom 24.05.23 mit Fristsetzung zur Guthabenauszahlung 10.06.2023
- Mein Einschreiben vom 09.05.2023 wegen Verzug der Jahresabrechnung und unberechtigter Abbuchung von zusätzlich 483 € trotz erheblicher Energieeinsparung/=Guthaben
- diverse Mails z. B. 19.04.23 wegen nicht möglichem Onlinezugang mein-eon
- diverse Tefonate, z. B. am 09.05.2023 wegen ausbleibender Jahresabrechnung und nicht möglichem Onlinezugang

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf die von Ihnen erstellte Jahresabrechnung
vom 21.05.2023 in der ein Guthaben iHv 2.034,64 € ausgewiesen ist. Dieses Guthaben ist bisher trotz meines Einschreibens vom 24.05.23 mit Mitteilung der Bankverbindung (die Ihnen seit Jahren bekannt ist, denn sie haben ja noch Mitte April unberechtigterweise einen nicht gerechtfertigten Betrag zusätzlich zum Abschlag davon abgebucht) nicht auf meinem Konto eingegangen.

Gem. § 40c Abs. 3 EnWG/§ 13 Abs. 3 StromGVV/GasGVV ist ein Guthaben aus einer Abrechnung vom Energieanbieter binnen zwei Wochen bzw. unverzüglich auszuzahlen, wenn keine vollständige Verrechnung mit der nächsten Abschlagszahlung erfolgt ist.

Da dies trotz Fristsetzung bis zum heutigen Tag nicht erfolgt ist, werde ich bis zur Erstattung des Guthabens die Abschlagszahlungen aufrechnen.

Ich fordere Sie hiermit letztmalig auf, den oben genannten Betrag bis spätestens zum 08.07.2023 auf Ihnen bekanntes folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: xxxxxxx (Datenschutz, ging per Mail raus)
IBAN: xxxxxxx
BIC: xxxxxxx

Darüber hinaus behalte ich mir vor, ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie einzuleiten und Ihr Vorgehen der Bundesnetzagentur anzuzeigen, wenn Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen.

Freundliche Grüße

­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­XXXXXXX

Noch ein paar persönliche Hinweise:

Ich bin seit vielen Jahren treuer Kunde und erschüttert, wie ein großes Unternehmen wie Ihres mit seinen Kunden umgeht. Telefonischer Kontakt über die sogenannte Hotline kann sich nur leisten, wer gerne Warteschleifenmusik hört. Hat man es letztendlich doch geschafft, jemanden an den Hörer zu bekommen, ist dieser entweder nicht zuständig, hat keine Einsicht in das Kundenkonto, vertröstet darauf, dass zeitnah etwas passiert, gibt eine andere Telefonnummer her, bei der man wieder stundenlang in der Warteschleife hängt, oder ganz nett, wird unfreundlich und legt einfach auf.

Auf mehrfache Mails an den „Kundenservice“ wird mit einer automatischen Standardantwort reagiert und dann gar nicht mehr.

Da ich den Onlinezugang mein-EON nicht nutzen kann, weil ich angeblich schon registriert bin, aber keine Mail mit der Passwortzurücksetzung kommt, kann ich nur anrufen oder schreiben.

Auf Einschreiben wird ebenfalls nur reagiert, wenn es um die Bestätigung der Rücknahme der Einzugsermächtigung geht, weil Sie ja die Abschläge kassieren wollen. Ansonsten gab es auch auf mein wichtiges Einschreiben vom 24.05.23 keinerlei Reaktion.

Ich weiß nicht, ob Sie so einfach 2.000 € herumliegen haben, die Sie zinsfrei und ungefragt jemandem leihen würden. Ich bin erheblich und zu Recht verärgert und erwarte über die mir zustehende schnelle Erstattung meines Guthabens ein Zeichen Ihres guten Willens. Meine Geduld ist verständlicherweise zu Ende, also ersparen Sie sich Standardantworten.


03.07.2023 | 14:35
von Reinhold Herrmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 30.06.erhielt ich tatsächlich eine persönliche Mail. Zitat: "Herzlichen Dank, dass Sie uns Ihre Bankdaten mitgeteilt haben. So kann ich Ihnen das Guthaben aus Ihrer Jahresrechnung erstatten. Wie gewünscht, wird der auf Ihr Konto eingehen. "

Na da bin ich gespannt, wann mein Geld endlich auf meinem Konto ist.
Zum Zugang mein. Eon erhielt ich einen Link zu einem Kontaktformular, das ich promt ausgefüllt habe. Auch da bin ich gespannt, ob da irgendwas passiert.
Immerhin eine Reaktion, da ist man ja schon dankbar.
Aber wie bereits mehrfach geschrieben, falls bis zum Fristablauf immer noch nicht mein Geld auf meinem Konto ist, werde ich weitere Schritte unternehmen. Ich lasse mich nicht weiter hinhalten.


11.07.2023 | 15:46
von Reinhold Herrmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Guthaben wurde zwischenzeitlich erstattet. Zum Onlinezugang habe ich bisher noch nichts gehört, aber dazu schreibe ich ggfs. eine erneute Beschwerde. Danke reclabox.

Beschwerde ist gelöst.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!