257 Views | 19.11.2023 | 18:16 Uhr
geschrieben von Andrea Dederichs
Ich habe am 09.09.2023 nach einem Telefonat den Rechtsschutz-Vertrag abgeschlossen, da Herr [...] mir versichert hat, dass ich für meinen aktuellen Fall eine Mediatorin und Anwaltsschreiben bis 1000,-- EUR Vers. -Schutz erhalte.
Habe bereits mehrfach mit Herrn [...] telefoniert und auch über WhatsApp geschrieben, u. a. dass ich bei der Anwaltsrechnung in Vorlage getreten bin.
Nun warte ich leider seit Wochen auf die Begleichung des Rechnungsbetrags.
Die Voraussetzung für den Abschluss meinerseits war die Zusage von Herrn [...]. Ich habe jetzt eine Frist bis zum 02.12.2023 gesetzt. Ansonsten werde ich den Vertrag widerrufen wegen Vertragsbruch/Vortäuschen falscher Tatsachen.
Meine Forderung an ARAG SE:
Anwaltsschreiben Übernahme.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Ergibt für die Versicherungsgesellschaft auch keinen Sinn, da würde Jeder sich erst dann versichern, wenn das entsprechende Versicherungsereignis schon eingetreten ist.