257 Views | 19.11.2023 | 18:16 Uhr
geschrieben von Andrea Dederichs

ARAG SE (Düsseldorf)

Unzufrieden mit dem Service

Ich habe am 09.09.2023 nach einem Telefonat den Rechtsschutz-Vertrag abgeschlossen, da Herr [...] mir versichert hat, dass ich für meinen aktuellen Fall eine Mediatorin und Anwaltsschreiben bis 1000,-- EUR Vers. -Schutz erhalte.

Habe bereits mehrfach mit Herrn [...] telefoniert und auch über WhatsApp geschrieben, u. a. dass ich bei der Anwaltsrechnung in Vorlage getreten bin.

Nun warte ich leider seit Wochen auf die Begleichung des Rechnungsbetrags.

Die Voraussetzung für den Abschluss meinerseits war die Zusage von Herrn [...]. Ich habe jetzt eine Frist bis zum 02.12.2023 gesetzt. Ansonsten werde ich den Vertrag widerrufen wegen Vertragsbruch/Vortäuschen falscher Tatsachen.

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Meine Forderung an ARAG SE: Anwaltsschreiben Übernahme.


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


19.11.2023 | 20:02
von Roland Witzler | Regelverstoß melden
Ich kenne das nur so, dass eine Rechtssschutzversicherung eine Wartfrist von 3-6 Monaten hat. Falls die Aussage des Vermittlers nicht zutrifft, wünsche ich viel Erfolg

20.11.2023 | 00:48
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
Ich kenne auch keine (Rechtschutz) -Versicherung, welche zum Zeitpunkt des Abschlusses für schon laufende Verfahren eine Kostenübernahme anbietet.

Ergibt für die Versicherungsgesellschaft auch keinen Sinn, da würde Jeder sich erst dann versichern, wenn das entsprechende Versicherungsereignis schon eingetreten ist.

01.12.2023 | 13:46
von Andrea Dederichs noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Natürlich weiß man bei der ARAG von nichts! Zum Glück hatte ich an dem Tag eine Zeugin dabei, die das Telefonat mitgehört hat. Ich habe den Vertreter 3 Mal gefragt, ob es wirklich für diesen, schon laufenden Fall gilt! Er bejahte! Ich werde den Vertrag nun widerrufen und behalte mir vor, Anzeige gegen den Vertreter zu stellen!


18.12.2023 | 14:19
von Andrea Dederichs noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe den Vertrag Widerrufen und die letzten beiden Beiträge auf mein Konto zurückbuchen lassen!




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