41 Views | 13.12.2023 | 18:21 Uhr
geschrieben von Matthias Busch

GLAMIRA.de (Heilbronn)

Liefertermin dreimal verschoben

Bestell-/Kundennummer: 623569171

Keine Reaktion auf Widerruf/Storno.

Ich habe am 24.11.2023 einen Ring bestellt. Das Lieferdatum sollte 06.12.2023 sein.
Am 04.12.2023 wurde der Termin auf den 11.12.2023 verschoben.
Am 09.12.2023 wurde der Termin auf den 14.12.2023 verschoben.

Am 09.12.2023 um 18:53 schrieb ich Glamira dass ich einen weiteren Verzug nicht akzeptieren werde!
Eine Antwort auf meine E-Mail vom 09.12.2023 (SA) erhielt ich am 11.12.2023 (Mo) um 13:26 mit einer Standard-Antwort aus einem vordefinierten Texttemplate.

Am 12.12.2023 wurde der Termin auf den 19.12.2023 verschoben.
Taggleich am 12.12.2023 habe ich den Kundenservice via E-Mail sowie auch über das Kontaktformular auf der Website über mein Storno informiert.

Zusätzlich habe ich heute am 13.12.2023 ebenfalls, um meine rechtlichen Interessen zu wahren, offiziell den Widerruf via E-Mail an Glamira gesandt, mit der Bitte um zeitnahe Bearbeitung sowie Freigabe des Kaufpreises beim Zahlungsdienstleister Klarna.

Eine Antwort steht noch aus.

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Meine Forderung an GLAMIRA.de: Rückerstattung des Kaufpreises (100%)/Widerruf der Bestellung.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


14.12.2023 | 20:03
von Matthias Busch | Regelverstoß melden
Heute informiert mich Reclabox über folgendes:

nach Prüfung Ihrer Beschwerde (ID-246699) konnten wir die Firma/Institution leider nicht über Ihre Beschwerde informieren. Die Firma/Institution gehört zu einer der wenigen, die uns untersagt haben, sie über die Beschwerde auf ReclaBox zu informieren.

Zudem hat sich Glamira auch mit einer unpassenden Antwort auf mein Widerruf gemeldet:

Obwohl wir Ihre Bestellung sehr schätzen, bedauern wir Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir direkte Änderungen daran leider nicht vornehmen können. [.]Wenn Ihre Bestellung über die Änderungsphase hinausgegangen ist, können Sie dennoch entscheiden, das Produkt nach der Lieferung zur Serviceleistung oder Rückerstattung zurückzugeben, um alternative Optionen zu erkunden, die besser Ihren gewünschten Spezifikationen entsprechen.

Man scheint nicht gemerkt zu haben, wie die Rechtslage bei einem Widerruf ist. Ich werde nun die harten Geschütze auffahren.

15.12.2023 | 02:07
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
Hallo Herr Busch,
das Problem ist, dass Sie im vorliegenden Fall bestimmte Schritte unternehmen müssen, damit Sie im Recht sind bzw. zu Ihrem Recht kommen. Ansonsten ist dieser Händler leider noch im Recht, so wie er bereits geantwortet hat.
Es gibt im Onlinehandel weder ein Recht auf eine sogenannte Stornierung, noch auf einen Widerruf vor Erhalt der Ware. Deshalb kann der Shop Sie so noch ewig hinhalten.
Was Sie allerdings sehr wohl dagegen unternehmen können, ist folgendes:
Sollte eine angegebene Lieferfrist/ein angegebenes Lieferdatum mittlerweile erheblich überschritten sein, müssen Sie den Händler auffordern, innerhalb einer bestimmten angemessenen Frist den Kaufvertrag zu erfüllen. Und Ihm möglichst gleichzeitig mitteilen, dass Sie bei Fristüberschreitung ohne erfolgte Lieferung der Ware VOM KAUFVERTRAG ZURÜCKTRETEN.
Zur Sicherheit sollten Sie alle Schreiben nachweislich versenden.
Sollte die von Ihnen letztmalig eingeräumte Lieferfrist erfolglos verstreichen, dann haben Sie das Recht, einen Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären! Und dann muss der Händler (oder der Zahlungsdienstleister, welchen Sie hoffentlich mit Käuferschutz verwendet haben), die Kaufsumme erstatten.



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