Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 198 Views | 18.01.2024 | 11:14 Uhr
geschrieben von Wolfgang Knapp

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

E.ON ignoriert mein Sonderkündigungsrecht

Bestell-/Kundennummer: 242180685730

Reklamation meiner Kündigung seit September 2023 nicht korrigiert, trotz 6-maliger Beschwerde bei der Hotline.

Im September 23 wurden wir schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass unser bisheriger Energieanbieter "Deine Wärmeenergie" zum 01.09.23 durch E.ON übernommen wurde.

SCHLAGWORTE

Wegen der daraus resultierenden Preiserhöhung (alter Abschlag 200,--€ - neuer Abschlag 410,-- €) stand uns ein Sonderkündigungsrecht zu, von welchem wir am 29.09.23 um 12:53 Uhr - wie zuvor mit einer Mitarbeiterin telefonisch besprochen - per E-Mail Gebrauch gemacht haben.

Da unser Sonderkündigungsrecht bei der Bearbeitung keinerlei Berücksichtigung erfuhr, hat E.ON die Kündigung erst zum 30.09.24 statt zum 30.09.23 durchgeführt!

Zur Klärung dieses Sachverhaltes habe ich seitdem 6-mal telefonischen Kontakt zur Hotline gehabt, wo ich jedes Mal (und dies nicht wirklich freundlich) darauf hingewiesen wurde, dass die Bearbeitung noch dauere! Bei meinem letzten telefonischen Kontakt hieß es dann, ich solle jetzt auch noch per Mail reklamieren (Anmerkung des Mitarbeiters: schreiben Sie nicht zu viel Text, dann liest es eh keiner). Unfassbar! Auch auf die nachfolgende Mail kam erwartungsgemäß keine Antwort.

Nach einer nahezu 4-monatigen Bearbeitungszeit ist meine Geduld jetzt tatsächlich am Ende!

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Umgehende abschließende Bearbeitung, Erstellung der Schlussabrechnung und somit vorzeitige Freigabe an YelloStrom.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.01.2024 | 11:14
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Wolfgang,

herzlichen Dank, dass Sie uns hier darüber informieren.

Es tut uns leid, dass es einen Grund zur Beschwerde gibt. Wir prüfen Ihr Anliegen nun so schnell wie möglich und kümmern uns gern um alles Weitere.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (3)


21.01.2024 | 12:35
von Wolfgang Knapp noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.01.2024 | 14:22
von Wolfgang Knapp noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.02.2024 | 19:02
von Wolfgang Knapp noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
E.ON hat mittlerweile reagiert und somit ist die nächste Eskalationsstufe erreicht. Da E.ON aufgrund von Personalmangels meine Sonderkündigung nicht rechtzeitig bearbeitet hat (5-monatige Verspätung) sind wir am 07.02.2024, und im übrigen rückwirkend seit 01.10.2023, in die Grundversorgung eingestuft worden. Tagesgleich wurde uns mitgeteilt, zum 16.02.2024 wieder aus der Grundversorgung auszuscheiden. Am 08.02.2024 datiert wiederum ein Schreiben, was uns mitteilt, ab dem 17.02.2024 wieder in die Grundversorgung gestuft zu werden. Gesprochen hat mit uns: keiner. Wechselwunsch zum 01.10.23 im Rahmen Sonderkündigungsrecht: unerfüllt. Mit der Vorlaufzeit von fast 5 Monaten ist ein Anbieterwechsel im Grunde unmöglich. Die Fassungslosigkeit ist nicht in Worte zu fassen. Wir sind in Erwartung eines vollständigen Ausgleichs des finanziellen Schadens (teure Grundversorgung für WP-Strom und Schaden durch verschobenen Vertragsstart bei anderem Anbieter, der an fehlender Wechselfreigabe von E.ON liegt). Für den Zeitraum bis 01.10.2024 ist ein Vertragsabschluss kaum oder nur in Puzzleteilen denkbar.




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