284 Views | 23.01.2024 | 16:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3796851

Celeros Online KG (Barsbüttel)

Abbuchungen für Laufzeit bis ins Jahre 2051

Ich bemerkte plötzlich viel zu viele Abbuchungen von Celeros.

Als gutgläubiger Mensch hatte ich mir nie die Rechnungen genau angesehen, sondern mich darauf verlassen, dass es schon passt.

Durch Nachprüfung stellte ich fest, dass in den letzten Jahren beinahe monatlich oder gar öfters Geld von meinem Konto verschwunden ist. Dazu wurde jedes Mal eine Rechnung mit einem neuen Jahr Laufzeit erstellt, sodass die letzte Rechnung für das Jahr 2051 war! Insgesamt sind so Beiträge in der Höhe von 1035 Euro zu viel bezahlt worden.

Ich dachte erst, es handelt sich um einen Fehler in den Abbuchungen und schrieb das Unternehmen sofort an.

Auf meine Mail vom 06.01.2024 habe ich bis heute keine Rückmeldung bekommen und beantrage hiermit die umgehende Rückzahlung meiner Beiträge.

Ansonsten sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzureichen.

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Meine Forderung an Celeros Online KG: 1.035,27 €


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


23.01.2024 | 19:03
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Unautorisierte Lastschriften können 13 Monate lang durch eine einfache Anweisung an die eigene Bank wieder gutgeschrieben werden. Das sollten sie als erstes veranlassen, wenn sie sicher sind, dass die Abbuchungen unberechtigt erfolgten. Abbuchung die vor noch längerer Zeit durchgeführt wurden, können durch die eigene Bank leider nicht mehr rückgängig gemacht werden.

24.01.2024 | 23:53
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Es gibt Gerichtsurteile, dass ein Kontoinhaber seine Abbuchungen ständig und zeitnah prüfen muss. Wer das versäumt, kommt leider auch mit "rechtlichen Schritten" nicht weit.

30.01.2024 | 17:39
von ReclaBoxler-3796851 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.03.2024 | 09:58
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Jetzt erst den Kommentar aus Januar gelesen. Ja, ein Bankkunde hat seine Kontoauszüge, insbesondere sogenannte Rechnungsabschlüsse, regelmäßig und angemessen zeitnah zu überprüfen. Tut er das nicht, kann er gegebenenfalls Fristen versäumen, um gegen die Bank Ansprüche zu erheben.

Die gesetzlich geregelten Fristen im Lastschriftverkehr sind davon nicht betroffen! Selbstverständlich sind davon auch nicht etwaige rechtliche Ansprüche gegen den Urheber der Lastschrift betroffen! Bucht ein Unternehmen unberechtigt Geld von meinem Konto ab, kann ich entweder die Lastschrift zurückgeben (13 Monate lang) oder aber natürlich gegen das Unternehmen vorgehen. Dort sind dann einzig die einschlägigen Verjährungsregelungen zu beachten.

Der Hinweis, regelmäßig Kontobewegungen zu überprüfen, ist gut gemeint und selbstverständlich richtig. In diesem Fall hier verliert man aber selbst wenn man dies nicht tut keinerlei rechtlichen Ansprüche auf das unberechtigt abgebuchte Geld.



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