Durch E.ON Energie Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 201 Views | 03.03.2024 | 11:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5411951

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

E.ON - keine Reaktionen auf Anfragen

Bestell-/Kundennummer: 401200189

E.ON erstellt keine Schlussrechnung für 2023.

Nachfragen hierzu werden nicht beantwortet. Auch eingestellte Anfragen über die E.ON-Postbox wurden einfach gelöscht und in keiner Weise beantwortet.

Am 01.02.2024 habe ich dann eine Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG eingereicht. Hierauf erhielt ich zwar eine automatische Eingangsbestätigung mit dem Vermerk "Wir kümmern uns darum" - aber danach auch bis heute keine weiteren Aktivitäten mehr von E.ON.

E.ON scheint ein Unternehmen zu sein, für welches in Deutschland erlassene Gesetze nicht gelten.

Ich habe zum 31.12.2023 bei E.ON gekündigt.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Korrekte Schlussrechnung bis spätestens 08.03.2024 erstellen.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.03.2024 | 12:44
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo ReclaBoxler-5411951,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Es tut uns leid, dass Sie Ihre Rechnung noch nicht bekommen haben. Wir verstehen gut, dass Sie sich darüber ärgern. Bitte entschuldigen Sie. Wir haben Ihre Bitte sehr gern direkt an unsere zuständigen Kollegen weitergeleitet und diese ume eine schnellstmögliche Prüfung gebeten. Sie kümmern sich gern darum und sie bringen Ihre Rechnung so schnell wie möglich zu Ihnen auf den Weg. Viele Grüße und Ihnen einen schönen Tag Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (3)


03.03.2024 | 12:26
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Wenn man sich die Beschwerden hier auf der Seite anschaut, die sich mit fehlenden Stromabrechnungen befassen, dann fallen zwei Dinge auf: zum einen gibt es enorm viele Beschwerden. Und zum anderen sticht dieses Unternehmen ganz besonders heraus.

Dass eine Abrechnung innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen ist, ist nicht neu. Und vor allem ist es die geltenden Rechtslage. Das dieses (und auch andere) Unternehmen die geltenden Rechtslage bei so vielen Kunden und zum Teil über einen derart langen Zeitraum einfach ignoriert, sollte die zuständige Aufsichtsbehörde auf den Plan rufen.

Mein Tipp: unbedingt bei der Bundesnetzagentur beschweren. Die Bundesnetzagentur wird zumeist nicht im Einzelfall tätig. Sie kann aber bei fortgesetzten Beschwerden beziehungsweise fortgesetzten Verstößen gegen die gesetzlichen Grundlagen einschreiten. Und hier gilt, desto mehr Leute sich beschweren, desto wahrscheinlicher wird ein Einschreiten.

13.03.2024 | 16:52
von ReclaBoxler-5411951 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Rechnung wurde zwar endlich am 05.03.2024 erstellt, jedoch war diese fehlerhaft. Die Berechnung des Entlastungsbetrages für den Zeitraum 01.06.23 bis 31.12.23 war nachweislich falsch. Deshalb wurde am 05.03.24 gegen die Rechnung Widerspruch eingelegt. Der Eingang wurde bestätigt. Bisher jedoch keine Reaktion. Deshalb ist E.On für mich noch nicht abschließend geklärt.


21.03.2024 | 16:38
von ReclaBoxler-5411951 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Rechnung habe ich zwar am 05.03.24 erhalten, jedoch war diese fehlerhaft. Deshalb wurde am 05.03.24 dagegen Widerspruch eingelegt und auch begründet. Ein bestätigter Eingang des Widerspruches liegt mir vor.
Der Service von E.On war schlecht, ist schlecht und bleibt wohl auch extrem schlecht.




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