409 Views | 07.11.2010 | 10:05 Uhr
geschrieben von Annie Wilmer

Telekom Deutschland GmbH (Bonn)

Telekom-Kunde hat Pflichten, aber keine Rechte!

Im T-Punkt Laden wollte ich meinen bestehenden Vertrag upgraden, das ging jedoch nicht.

SCHLAGWORTE

Der Grund dafür: Vertragspartner ist meine ehemalige Firma, die seit Jahren nicht mehr besteht. Ich habe den Tarif schon vor Jahren auf privat umgestellt, jetzt ist er im System wieder unter der nicht existenten Firma zugeordnet und ohne offizielle Firmen-Unterschrift kann ich nichts machen.

Die Rechnungen zahle ich seit Jahren selbst, bin aber der Telekom gegenüber dennoch nicht der Vertragspartner und kann den Vertrag nicht kündigen.

Für die "erneute" Umstellung verlangt die Telekom 17,80 € von mir.

Und es wird noch konfuser: Online oder per Telefon kann ich den Vertrag upgraden, was ich ja im Laden nicht kann. Ich erhalte das Telefon aber erst 3 Wochen nach Vertragsbeginn und muss bereits bei Abschluss zahlen.

Bezahle also für eine Leistung, die ich de facto noch nicht nutzen kann. Ich kann nicht verstehen, wie Nutzer das akzeptieren können. Beim Auto-Leasing zahle ich auch erst, sobald ich das Auto habe.

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Meine Forderung an Telekom Deutschland GmbH: Umstellung meines Vertrages auf Kulanz, sprich ohne 17,80 € zu zahlen


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Kommentare und Trackbacks (3)


07.11.2010 | 11:24
von ??? | Regelverstoß melden
Hallo Frau Wilmer,

haben Sie damals, als Sie bereits umgestellt haben, ein Bestätigungsschreiben erhalten? Haben Sie dieses aufgehoben? Wenn ja, dann mit der Gewerbeabmeldung wieder in den T-Punkt und dort sollen diese schauen. Ggf. sollten Sie vielleicht einen anderen T-Punkt aufsuchen und dort mal nachhören, vielleicht lag es auch nur an diesem.

10.11.2010 | 14:43
von Annie Wilmer | Regelverstoß melden
Hallo, nein, ich habe kein Bestätigungsschreiben erhalten. Ich ging davon aus, dass mein Vertrag auf privat umgestellt wurde. Allerdings wurde nur mein Tarif umgestellt. Da ich das direkt am Terminal in einem T-Punkt gemacht hatte, habe ich auch keine Bestätigung eingefordert.

21.11.2010 | 22:55
von Annie Wilmer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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