Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 623 Views | 24.02.2011 | 09:56 Uhr
geschrieben von Joachim Richter

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Akzeptierung meiner Kündigung zum 28.02.2011 nach Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 3158701

Am 25.01.2011 um 9:54 Uhr habe ich per Fax (mit Sendeprotokoll) bei Ihnen fristgemäß wegen Ihrer Preiserhöhung (Ihr Schreiben vom 14.1.2011) zum 28.02.2011 gekündigt (Sonderkündigungsrecht).

SCHLAGWORTE

Leider habe ich bis heute keine Bestätigung von Ihnen erhalten und gehe davon aus, dass die Kündigung Ihrerseits zum 28.02.2011 zum Tragen kommt. Bei einem Anruf meines neuen Energielieferanten erhielt ich heute die Aussage, dass die Kündigung zum 28.2.2011 Ihrerseits abgelehnt wurde.

Da ich ordnungsgemäß gekündigt habe, stelle ich hiermit jegliche Zahlung an Sie ein. Es werden von mir keinerlei Mahngebühren gezahlt. Den Zählerstand zum 28.2.2011 teile ich Ihnen nach Ablesung noch mit.

Bitte stellen Sie mir zum 28.2.2011 eine Schlussrechnung inkl. Sonderabschlag 100 EUR. Der heutige Zählerstand beträgt 2909 kWh.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir bis zum 28.2.2011 schriftlich zu bestätigen. Sollte ich von Ihnen nicht erhalten und der Wechsel zum 01.03.2011 zu meinem neuen Energieversorger nicht vollzogen werden, werde ich die öffentlichen Medien einschalten.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Akzeptieren der Kündigung zum 28.02.2011 und schriftliche Bestätigung


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Kommentare und Trackbacks (10)


24.02.2011 | 10:04
von ReclaBoxler-3327862 | Regelverstoß melden
Schauen Sie sich das Video an => das ist nur super.

www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2011/kw08/0222/03_deldafax.jsp

Es zeigt, wie dieser Laden tickt. Dort sind die sogar mit gut vorbereiteten Einzelfällen überfordert. Ich war auch TelDaFax Kunde und ich bin nur mit Anwalt aus einem Vertrag herausgekommen.

24.02.2011 | 13:37
von Ralf Meurer
An alle,
nehmt diese Nummer 02241-xxx (Pressesprecher Thomas M.) oder 02241-xxx (Presse und Öffentlichkeitarbeit Susanne F.). Aber schön anständig sein. ;-) Vor allem bei der Dame, die ist schon etwas älter.
Und macht dort DAMPF, denen muss nur noch der Kopf so QUALMEN. Die sind immer erreichbar.
Ansonsten: Schaut euch mal diesen Clip bis zum Ende an.

www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2011/kw08/0222/03_deldafax.jsp

Da könnt ihr 1. Liga (TelDafax Kunde Lars Krüger) gegen Kreisligaklasse D (TelDafax Pressesprecher Thomas M.) sehen. Das beste kommt zum Schluss des Video-Clips (Gutschein).

Um diesen Clip immer wieder zu sehen, würde ich zur jeder Zeit Köln´s liebstes Getränk stehen lassen.

24.02.2011 | 22:16
von Diana Dallmann | Regelverstoß melden
S. auch Beitrag: Teldafax erkennt Sonderkündigung nicht an (v.2.2.11). Teldafax reagierte nicht bzw. erkannte ein Sonderkündigungsrecht nicht an.
War diese Woche bei der Verbraucherzentrale. Ein Anruf durch die Mitarbeiterin bei Teldafax und wir sind aus dem Vertrag raus. 15 Euro, die sich lohnen.
Ihnen viel Erfolg, aber Teldafax störte unsere Beschwerde über reclabox gar nicht.

25.02.2011 | 17:27
von ReclaBoxler-3327862 | Regelverstoß melden
Auf Druck durch TelDaFax? werden seitens ReclaBox die Tel-Nr der Teldafax-Presseabteilung gestrichen. Hier eine kleine Abhilfe Herrn Thomas. M und Frau Susanne F. können sich so weiter den Problemen der Kunden beschäftigen

www.teldafax.de/index.php?id=183

oder einfach Suchebegriffe Teldafax Pressesprecher.

03.03.2011 | 10:23
von Joachim Richter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Sonderkündigungsrecht trifft bei TDF nicht zu. Komisch, aber wahr. TDF hat eigene Gesetze.
Nun habe ich am 25.2.2011 per Fax, Email zu 30.4.2011 gekündigt. Da endet meine automatische jährliche Verlängerung meines Vertrages.
Ich fordere Teldafax hiermit auf, die Kündigung zum 30.4.2011 mir schriftlich per Post zu bestätigen und die Freigabe bei enviaM ebenfalls.


09.03.2011 | 14:00
von J. Richter | Regelverstoß melden
Teldafax hat am 04.03.2011 wie folgt reagiert und lässt mich per 30.4.2011 "aus Kulanz" aus dem Vertrag. Habe aber mittlerweile zum 30.4.2011 - Ende meiner jährlichen Verlängerung - selbst noch einmal gekündigt. Ich hoffe, dass die Kündigung nun funktioniert.

Sehr geehrter Herr Richter,

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir zu Ihrem Eintrag auf reklabox.de mit dem Titel „Akzeptierung meiner Kündigung zum 28.02.2011 nach Preiserhöhung“ Stellung.

Sie haben sich auf ein Sonderkündigungsrecht nach einer Preisanpassung berufen. Dieses besteht in vielen Dienstleistungsbereichen, wie zum Beispiel bei der Bereitstellung von Energie, nicht. Richtig ist, dass Sie einer Preisanpassung widersprechen können, dies ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer automatischen Kündigung von Seiten des Kunden.

Dennoch werden wir die Versorgung Ihrer Abnahmestelle bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber aus Kulanz zum 30.04.2011 abmelden. Das tatsächliche Lieferende muss uns allerdings noch von Ihrem Netzbetreiber bestätigt werden.

Wir sind verpflichtet, für die Erstellung einer Schlussrechnung den Zählerstand zu verwenden, den uns Ihr zuständiger Netzbetreiber meldet. Dieser hat bis zu 28 Tage Zeit, uns den End-Zählerstand Ihrer Lieferstelle mitzuteilen – unabhängig davon, ob er den Zählerstand schätzt oder von Ihnen geliefert bekommt.

Sobald wir alle Daten haben, werden wir Ihre Schlussrechnung schnellstmöglich, innerhalb von 8 Wochen, erstellen. In Einzelfällen kann das Erstellen der Schlussrechnung auch bis zu drei Monate in Anspruch nehmen. Der geleistete Sonderabschlag in Höhe von 100,00 Euro wird, sofern er nicht bereits zu Beginn des Vertrags erstattet wurde, mit der Schlussrechnung verrechnet. Die Einzugsermächtigung erlischt automatisch nach Ausgleich Ihrer Schlussrechnung.

Bitte denken Sie daran, rechtzeitig einen neuen Versorgungsvertrag abzuschließen. Andernfalls werden Sie automatisch in einen teureren Ersatzversorgungstarif gestuft.

Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Abdurrahman Y.
Customer Care

TelDaFax SERVICES GmbH
Mottmannstr. 2
53842 Troisdorf

Telefon: 0180 / 400 10 20*
Telefax: 0180 / 400 10 90*
Homepage: www.teldafax.de

*20 ct. pro Verbindung; bis zu 42 ct. pro Min. aus dem Mobilfunknetz

Rechtsform: GmbH - Sitz der Gesellschaft: 53842 Troisdorf
Registergericht: Amtsgericht Siegburg - Handelsregisternummer: HRB 8577 - Geschäftsführer: Mathias Knoll, Dr. Gernot Koch

---------------------------------------

14.03.2011 | 11:42
von Joachim Richter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich fordere Teldafax nochmals auf, mir die Kündigung zum 30.4.2011 SCHRIFTLICH per POST zu bestätigen.


30.03.2011 | 15:27
von ReclaBoxler-2302287 | Regelverstoß melden
Kennen Sie die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 14.03.2011 (googeln)?

Zitat:

"Wechseln weg von TelDaFax - doch kein Klacks?

Viele Verbraucher haben die Faxen dicke
Die negativen Schlagzeilen über den Energieversorger TelDaFax Marketing GmbH nehmen kein Ende. Nach den Strom-Preiserhöhungen von TelDaFax überrollt derzeit eine Flut von Anfragen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es geht in etlichen Fälle um den gleichen Sachverhalt:

Bei Vertragsschluss wurde im Kleingedruckten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), vertraglich ein Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen vereinbart.

Dennoch lässt TelDaFax viele Verbraucher, die fristgerecht gekündigt haben, nicht aus ihren Verträgen. Die Firma teilt den Kunden telefonisch oder schriftlich lapidar mit, dass es das ausgeübte Sonderkündigungsrecht im Bereich der Energieversorgung nicht gäbe.

Man könne der Preisanpassung lediglich widersprechen.

Daher würde der Preis nun zwar nicht erhöht, aber der Verbraucher müsse noch bis zum Laufzeitende des Vertrages Kunde bleiben.

Ebenso liegen Sachverhalte vor, in denen der mit dem Wechsel und der Kündigung beauftragte neue Anbieter dem Wechselwilligen mitteilt, dass TelDaFax die Kündigung erst nach Laufzeitende und nicht zum Datum der Preiserhöhung akzeptiere.

Der neue Anbieter lehnt den Wechsel dann ab, da er sein Angebot nicht so lange aufrecht erhalten kann.

"Das ist rechtlich unhaltbar und dem Kunden gegenüber eine Frechheit! ", empört sich Fabian Fehrenbach, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es gelten immer die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB.

Änderungen der AGB müssen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden, um wirksam zu werden.

"Ein einseitiges Nachschieben von veränderten oder neuen AGBs geht somit gar nicht; veränderte AGB gelten als nicht vereinbart bzw. unwirksam", stellt Fehrenbach klar.

Die ursprünglich vereinbarte Sonderkündigungsklausel, die zur Kündigung bei Preisänderung berechtigt, gesteht dem Kunden zu, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen.

Weiter setzt diese Klausel die Wirksamkeit der Kündigung auf den Zeitpunkt fest, an dem die Preisänderung in Kraft tritt.

Hat ein Kunde fristgerecht gekündigt, kann TelDaFax nach dieser Klausel ab der angekündigten Preiserhöhung keinerlei Zahlung mehr verlangen.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich gegen das aus ihrer Sicht vertragswidrige Vorgehen von TelDaFax zu wehren und die Firma unbedingt per Einschreiben mit Rückschein dazu aufzufordern,

- die gemäß der vereinbarten AGB wirksame Sonderkündigung wegen Preiserhöhung umgehend zu bestätigen,

- die Netznutzungsabmeldung beim Netzbetreiber zu veranlassen und

- die Schlussrechnung zu erstellen.

Die Kunden sollten darüber hinaus ab dem Zeitpunkt der Preiserhöhung weitere Zahlungen einstellen.

Für Betroffene hält die Verbraucherzentrale unter

www.vz-rlp.de/musterbrief-teldafax

ein formloses Musterschreiben bereit.

Sollte TelDaFax den betroffenen Kunden nicht zu dem Zeitpunkt beim Netzbetreiber abmelden, zu dem der Vertrag wegen der Kündigung endet, so kann bis auf weiteres kein anderer Versorger diesen Kunden beim Netzbetreiber anmelden.

Letztlich wird TelDaFax trotz Verzögerung nichts anderes übrig bleiben als den Kunden wieder frei zugeben.
Dann stellt sich die Frage, wie der Strom ab dem Zeitpunkt der Kündigung zu bezahlen ist.

"Der regionale Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen, wenn kein sonstiger Vertrag mehr besteht. Der Grundversorger wird dem betroffenen Kunden den verbrauchten Strom rückwirkend in Rechnung stellen", erklärt Fehrenbach.

Finanzielle Schäden, die so durch die teurere Grundversorgung entstehen, können Betroffene im Wege von Schadenersatzansprüchen gegen TelDaFax geltend machen. "Hier wird voraussichtlich aber nur der Weg über eine Klage vor Gericht zum Erfolg führen", so Fehrenbach weiter.

Übrigens: Der Stromversorger TelDaFax führt derzeit mit großem Abstand die Liste der Problem- und Beschwerdefälle in Sachen Stromwechsel bei der Verbraucherzentrale an.
VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt." (Ende des Zitats)

18.04.2011 | 14:27
von Joachim Richter gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kündigung wurde zum 30.4.2011 schriftlich per Post bestätigt. Nun warten wir mal ab, wann die Jahresabrechnung kommt.


18.04.2011 | 20:09
von ReclaBoxler-5816128 | Regelverstoß melden
Am 30.04.2011 Teldafax Zählerstand schriftlich per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens auffordern. (Dem Netzbetreiber ebenfalls Zählerstand mitteilen)

GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.



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